Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Hundeanmeldung und -abmeldung

    ID: L100040_544724174

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lüneburg - 21 Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Reitende-Diener-Straße 17

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-0

    E-Mail: service-B21@stadt.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Lüneburg: Hundesteuer Festsetzung

    Die Gebühren sind in der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lüneburg geregelt (Satzung der Finanzverwaltung)

    Die Gebühren sind in der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lüneburg geregelt (Satzung der Finanzverwaltung)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lüneburg: Hundesteuer Festsetzung

    In der Hansestadt Lüneburg beträgt die Steuer

    • für den ersten Hund 108 €,
    • für den zweiten Hund 162 €,
    • für jeden weiteren Hund 216 €,
    • für jeden gefährlichen Hund 690 €.

    In der Hansestadt Lüneburg beträgt die Steuer

    • für den ersten Hund 108 €,
    • für den zweiten Hund 162 €,
    • für jeden weiteren Hund 216 €,
    • für jeden gefährlichen Hund 690 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Hundesteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024