Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Geestland: Hundesteuer
Bearbeitung der Hundesteuer:
An-, Ab- u. Ummeldung erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Langen
Bearbeitung der Hundesteuer:
An-, Ab- u. Ummeldung erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Langen
Ansprechpartner
Geestland - Team Steuern, Gebühren, Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr 
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Geestland: Hundesteuer
Dokumente
Hinweise für Geestland: Hundesteuer
Eingehend
Hundesteuermarke
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Hundesteuermarke
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier