Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen, ändern, widerrufen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Beverstedt - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
Fachdienst Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag 7.30 - 15.00 Uhr Mittwoch geschlossen (Termine nur nach Vereinbarung) Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.30 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier