Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.

    Wie hoch ist die Hundesteuer?

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

    - für den ersten Hund 60 €

    - für den zweiten Hund 144 €

    - für jeden weiteren Hund 216 €

    Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?

    Die Hundesteuer kann jährlich (zum 01.07. des Kalenderjahres)

    oder vierteljährlich in Teilbeträgen (zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres) entrichtet werden.

    Die Hundesteuer kann bar in der Stadtkasse Bergen eingezahlt, überwiesen oder abgebucht werden.

    Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?

    Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umzäunten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundsätzlich sind mitzubringen:

    1. Impfausweis

    2. Registrierungspflicht im Zentralregister

    Jeder Hundehalter hat vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund älter als 6 Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen ( www.hunderegister-nds.de).

    3. Chipnummer

    4. Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund

    5. Sachkundenachweis

    Ab 01.07.2013 hat jeder Hundehalter, der nicht nachweislich in den letzten 10 Jahren vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, einen Sachkundenachweis (theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung) zu erbringen. Der Hund sollte jedoch mindestens ein Jahr alt sein



    Online-Dienste

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100040_424103727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100040_442782964

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Bergen: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Bergen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05051 479-36

    Telefon Festnetz: 05051 479-0

    E-Mail: stadt@bergen-online.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de