Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Bergen: Hundesteuer Festsetzung
Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 60 €
- für den zweiten Hund 144 €
- für jeden weiteren Hund 216 €
Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?
Die Hundesteuer kann jährlich (zum 01.07. des Kalenderjahres)
oder vierteljährlich in Teilbeträgen (zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres) entrichtet werden.
Die Hundesteuer kann bar in der Stadtkasse Bergen eingezahlt, überwiesen oder abgebucht werden.
Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?
Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umzäunten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich sind mitzubringen:
1. Impfausweis
2. Registrierungspflicht im Zentralregister
Jeder Hundehalter hat vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund älter als 6 Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen ( www.hunderegister-nds.de).
3. Chipnummer
4. Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
5. Sachkundenachweis
Ab 01.07.2013 hat jeder Hundehalter, der nicht nachweislich in den letzten 10 Jahren vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, einen Sachkundenachweis (theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung) zu erbringen. Der Hund sollte jedoch mindestens ein Jahr alt sein
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Bergen: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Bergen.
Ansprechpartner
Stadt Bergen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergen: Hundesteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier