Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Hundesteuer Festsetzung

    Im Formular für die Hundesteuer-Anmeldung wird auf die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ermäßigung der Hundesteuer hingewiesen. Dies ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    Steuerbefreiung z. B. möglich für:
    -Haltung von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
    -Haltung von Diensthunden nach ihrem Dienstende
    -Haltung von Hunden , die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

    Steuerermäßigung um 50%:
    -Haltung von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen

    Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter, für die ein entsprechender Nachweis beizubringen ist.

    Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteueranmeldung). Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.Die gültigen Hundesteuermarken haben eine 4-stellige Nummer und tragen die Aufschrift „ RI – xxxx Stadt Rinteln“.
    Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteuerabmeldung). Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter aus der Stadt Rinteln wegzieht.

    Eine Bitte...
    Hundekot ist häufig ein Anlass für Beschwerden und beinhaltet gesundheitliche Gefahren. Sollte Ihr Hund seinen Hundekot auf Gehwegen oder in Grünanlagen hinterlassen, entfernen Sie bitte unverzüglich diese Verunreinigungen. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser rechtlichen Verpflichtung. Kostenlose Tüten für die Entfernung des Hundekots sind im Rathaus erhältlich. Diese Tüten können in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.

    Im Formular für die Hundesteuer-Anmeldung wird auf die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ermäßigung der Hundesteuer hingewiesen. Dies ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    Steuerbefreiung z. B. möglich für:
    -Haltung von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
    -Haltung von Diensthunden nach ihrem Dienstende
    -Haltung von Hunden , die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

    Steuerermäßigung um 50%:
    -Haltung von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen

    Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter, für die ein entsprechender Nachweis beizubringen ist.

    Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteueranmeldung). Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.Die gültigen Hundesteuermarken haben eine 4-stellige Nummer und tragen die Aufschrift " RI - xxxx Stadt Rinteln".
    Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteuerabmeldung). Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter aus der Stadt Rinteln wegzieht.

    Eine Bitte...
    Hundekot ist häufig ein Anlass für Beschwerden und beinhaltet gesundheitliche Gefahren. Sollte Ihr Hund seinen Hundekot auf Gehwegen oder in Grünanlagen hinterlassen, entfernen Sie bitte unverzüglich diese Verunreinigungen. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser rechtlichen Verpflichtung. Kostenlose Tüten für die Entfernung des Hundekots sind im Rathaus erhältlich. Diese Tüten können in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100040_487838832

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Auhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund

    200,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Hagenburg

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hundesteuer Sachsenhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:

    für jeden ersten Hund

    60,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    180,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Wölpinghausen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:

    für jeden ersten Hund

    55,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hundesteuer Auhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund

    200,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Hagenburg

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hundesteuer Sachsenhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:

    für jeden ersten Hund

    60,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    180,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Wölpinghausen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:

    für jeden ersten Hund

    55,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024