Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Rinteln: Hundesteuer Festsetzung
Im Formular für die Hundesteuer-Anmeldung wird auf die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ermäßigung der Hundesteuer hingewiesen. Dies ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Steuerbefreiung z. B. möglich für:
-Haltung von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
-Haltung von Diensthunden nach ihrem Dienstende
-Haltung von Hunden , die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
Steuerermäßigung um 50%:
-Haltung von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen
Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter, für die ein entsprechender Nachweis beizubringen ist.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteueranmeldung). Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.Die gültigen Hundesteuermarken haben eine 4-stellige Nummer und tragen die Aufschrift „ RI – xxxx Stadt Rinteln“.
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteuerabmeldung). Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter aus der Stadt Rinteln wegzieht.
Eine Bitte...
Hundekot ist häufig ein Anlass für Beschwerden und beinhaltet gesundheitliche Gefahren. Sollte Ihr Hund seinen Hundekot auf Gehwegen oder in Grünanlagen hinterlassen, entfernen Sie bitte unverzüglich diese Verunreinigungen. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser rechtlichen Verpflichtung. Kostenlose Tüten für die Entfernung des Hundekots sind im Rathaus erhältlich. Diese Tüten können in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.
Im Formular für die Hundesteuer-Anmeldung wird auf die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ermäßigung der Hundesteuer hingewiesen. Dies ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Steuerbefreiung z. B. möglich für:
-Haltung von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
-Haltung von Diensthunden nach ihrem Dienstende
-Haltung von Hunden , die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
Steuerermäßigung um 50%:
-Haltung von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen
Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter, für die ein entsprechender Nachweis beizubringen ist.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteueranmeldung). Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.Die gültigen Hundesteuermarken haben eine 4-stellige Nummer und tragen die Aufschrift " RI - xxxx Stadt Rinteln".
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteuerabmeldung). Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter aus der Stadt Rinteln wegzieht.
Eine Bitte...
Hundekot ist häufig ein Anlass für Beschwerden und beinhaltet gesundheitliche Gefahren. Sollte Ihr Hund seinen Hundekot auf Gehwegen oder in Grünanlagen hinterlassen, entfernen Sie bitte unverzüglich diese Verunreinigungen. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser rechtlichen Verpflichtung. Kostenlose Tüten für die Entfernung des Hundekots sind im Rathaus erhältlich. Diese Tüten können in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.
Online-Dienst
Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Auhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Hagenburg
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hundesteuer Sachsenhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:
für jeden ersten Hund
60,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
180,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Wölpinghausen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:
für jeden ersten Hund
55,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hundesteuer Auhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Hagenburg
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hundesteuer Sachsenhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:
für jeden ersten Hund
60,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
180,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Wölpinghausen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:
für jeden ersten Hund
55,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier