Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.



    Allgemeine Informationen

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.



    Online-Dienste

    An-/Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_497701609

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    An-/Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_574541307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Steimbke)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Steimbke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Steimbke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    31634 Steimbke

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05026 9808

    E-Mail: rathaus@steimbke.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Steimbke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Nienburg (Weser): Hundesteuer Festsetzung

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)