Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Hund-Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Hunderegister Niedersachsen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit für die Stadt Holzminden sowie für Neuhaus und Silberborn liegt bei der Steuerabteilung der Stadt Holzminden
Telefon: 05531 959-226
E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de
Die Zuständigkeit für die Stadt Holzminden sowie für Neuhaus und Silberborn liegt bei der Steuerabteilung der Stadt Holzminden
Telefon: 05531 959-226
E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
Anmeldung: Angabe der Hunderasse
Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke sowie die Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist
Anmeldung: Angabe der Hunderasse
Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke sowie die Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters.
Das erforderliche Formular finden Sie als PDF-Dateien oder als online-Service auf der Internetseite der Stadt Holzminden unter Hundehaltung An- bzw. Abmeldung.
Steuerpflicht
Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.
Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters.
Das erforderliche Formular finden Sie als PDF-Dateien oder als online-Service auf der Internetseite der Stadt Holzminden unter Hundehaltung An- bzw. Abmeldung.
Steuerpflicht
Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 80,00 € jährlich
2. Hund 106,00 € jährlich
jeder weitere Hund 132,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 80,00 € jährlich
2. Hund 106,00 € jährlich
jeder weitere Hund 132,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung
- Satzung über die Erhebung von HundesteuerHundesteuersatzung OR - 20.01.15
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung Abmeldung
- Satzung über die Erhebung von HundesteuerHundesteuersatzung OR - 20.01.15
- Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier