Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Hund-Anmeldung

    ID: L100040_448401314

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_441926418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2021

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit für die Stadt Holzminden sowie für Neuhaus und Silberborn liegt bei der Steuerabteilung der Stadt Holzminden

    Telefon: 05531 959-226

    E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de

    Die Zuständigkeit für die Stadt Holzminden sowie für Neuhaus und Silberborn liegt bei der Steuerabteilung der Stadt Holzminden

    Telefon: 05531 959-226

    E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 15

    37603 Holzminden

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 959-225

    Fax: 05531 9595-5225

    E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2021

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung

    Anmeldung: Angabe der Hunderasse
    Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke sowie die Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist

    Anmeldung: Angabe der Hunderasse
    Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke sowie die Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung

    Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
    Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters.

    Das erforderliche Formular finden Sie als PDF-Dateien oder als online-Service auf der Internetseite der Stadt Holzminden unter Hundehaltung An- bzw. Abmeldung.

    Steuerpflicht

    Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
    Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
    Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.

    Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
    Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters.

    Das erforderliche Formular finden Sie als PDF-Dateien oder als online-Service auf der Internetseite der Stadt Holzminden unter Hundehaltung An- bzw. Abmeldung.

    Steuerpflicht

    Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
    Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
    Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.  

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuermarke:  gebührenfrei
    Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.

    Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
    1. Hund   80,00 € jährlich
    2. Hund   106,00 € jährlich
    jeder weitere Hund  132,00 € jährlich

    Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

    Hundesteuermarke: gebührenfrei
    Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.

    Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
    1. Hund 80,00 € jährlich
    2. Hund 106,00 € jährlich
    jeder weitere Hund 132,00 € jährlich

    Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024