Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer ist zu entrichten, wenn im Stadtgebiet Diepholz ein oder mehrere Hunde gehalten werden, die älter als drei Monate sind. Die Grundlage für die Steuererhebung ist die Hundesteuersatzung (siehe unten).
Was ist zu tun?
Bei Übernahme eines Hundes ist dieser bei der Stadt Diepholz anzumelden. Ebenso ist dieser wieder abzumelden, wenn der Hund verstorben ist oder Sie aus Diepholz wegziehen. Hierfür steht Ihnen ein An- oder Abmeldeformular der Stadt Diepholz zur Verfügung (siehe unten).
Andernfalls können Sie Ihren Hund online über unser Serviceportal an-/abmelden:
https://service.stadt-diepholz.de/
Nachweise
Jeder Hundehalter, der in den letzten zehn Jahren keinen Hund für zwei Jahre gehalten hat, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem ist für den Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren muss jeder Hund über sechs Monaten einen Chip tragen und im niedersächsischen Hunderegister registriert sein.
Dazu sind spätestens sechs Monate nach Anmeldung des Hundes entsprechende Nachweise nachzureichen.
Steuersätze
Die Steuer beträgt jährlich für
a) den ersten Hund 60,00 €
b) den zweiten Hund 80,00 €
c) jeden weiteren Hund 100,00 €
d) gefährliche Hunde jeweils 600,00 €
e) einen Zwinger nach § 6 Abs. 1 140,00 €
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den unten genannten Ansprechpartner.
Hundesteuer ist zu entrichten, wenn im Stadtgebiet Diepholz ein oder mehrere Hunde gehalten werden, die älter als drei Monate sind. Die Grundlage für die Steuererhebung ist die Hundesteuersatzung (siehe unten).
Was ist zu tun?
Bei Übernahme eines Hundes ist dieser bei der Stadt Diepholz anzumelden. Ebenso ist dieser wieder abzumelden, wenn der Hund verstorben ist oder Sie aus Diepholz wegziehen. Hierfür steht Ihnen ein An- oder Abmeldeformular der Stadt Diepholz zur Verfügung (siehe unten).
Andernfalls können Sie Ihren Hund online über unser Serviceportal an-/abmelden:
https://service.stadt-diepholz.de/
Nachweise
Jeder Hundehalter, der in den letzten zehn Jahren keinen Hund für zwei Jahre gehalten hat, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem ist für den Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren muss jeder Hund über sechs Monaten einen Chip tragen und im niedersächsischen Hunderegister registriert sein.
Dazu sind spätestens sechs Monate nach Anmeldung des Hundes entsprechende Nachweise nachzureichen.
Steuersätze
Die Steuer beträgt jährlich für
a) den ersten Hund 60,00 €
b) den zweiten Hund 80,00 €
c) jeden weiteren Hund 100,00 €
d) gefährliche Hunde jeweils 600,00 €
e) einen Zwinger nach § 6 Abs. 1 140,00 €
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den unten genannten Ansprechpartner.
Online-Dienst
Hundesteuer - Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Abteilung 1.2 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05441 909-115
E-Mail: finanzen@stadt-diepholz.de
Kontaktperson
Herr Stierle (Abteilung 1.2 Finanzen / Abgabenverwaltung und Rechnungswesen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Hundesteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier