Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.

    Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,


    ◾bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
    ◾bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
    Informationen zum Hunderegister Niedersachsen



    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.

    Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,


    bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
    bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
    Informationen zum Hunderegister Niedersachsen



    Online-Dienste

    Hundesteuer | Umzug innerhalb Sehnde melden

    ID: L100040_497483129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2023 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteuer abmelden

    ID: L100040_452365800

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteuer anmelden

    ID: L100040_452365801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverwaltung Sehnde.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverwaltung Sehnde.

    Ansprechpartner

    Stadt Sehnde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05138 707

    Fax: 05138 707-262

    E-Mail: rathaus@sehnde.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2009 (von: Stadt Sehnde Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Es werden keine Unterlagen benötigt. Es werden aber Rasse und Alter des Hundes sowie Chip-und Versicherungsnummer erfragt.

    Es werden keine Unterlagen benötigt. Es werden aber Rasse und Alter des Hundes sowie Chip-und Versicherungsnummer erfragt.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Der Beginn oder das Ende der Hundehaltung ist innerhalb einer Woche bei der Stadt Sehnde anzuzeigen.

    Der Beginn oder das Ende der Hundehaltung ist innerhalb einer Woche bei der Stadt Sehnde anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.

    Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt

    • für den ersten Hund 84,00€
    • für den zweiten Hund 120,00€
    • für jeden weiteren Hund 156,00€
    • für einen gefährlichen Hund 660,00€
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund 660,00€

    Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.

    Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt

    • für den ersten Hund 84,00€
    • für den zweiten Hund 120,00€
    • für jeden weiteren Hund 156,00€
    • für einen gefährlichen Hund 660,00€
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund 660,00€

    Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sehnde: Hundesteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)