Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
◾bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
◾bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
◾Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverwaltung Sehnde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverwaltung Sehnde.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Es werden keine Unterlagen benötigt. Es werden aber Rasse und Alter des Hundes sowie Chip-und Versicherungsnummer erfragt.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Es werden aber Rasse und Alter des Hundes sowie Chip-und Versicherungsnummer erfragt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Der Beginn oder das Ende der Hundehaltung ist innerhalb einer Woche bei der Stadt Sehnde anzuzeigen.
Der Beginn oder das Ende der Hundehaltung ist innerhalb einer Woche bei der Stadt Sehnde anzuzeigen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Hundesteuer
Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.
Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt
- für den ersten Hund 84,00€
- für den zweiten Hund 120,00€
- für jeden weiteren Hund 156,00€
- für einen gefährlichen Hund 660,00€
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 660,00€
Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.
Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt
- für den ersten Hund 84,00€
- für den zweiten Hund 120,00€
- für jeden weiteren Hund 156,00€
- für einen gefährlichen Hund 660,00€
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 660,00€
Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier