Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.
Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de
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Ansprechpartner
20.02 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.
Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.
Formulare
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.
Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:
Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.
Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.
Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung
- 32.01 Anlage 3 - Brinker Park (Hundeauslauffläche)
- Formular zur Abmeldung eines Hundes
- Formular zur Anmeldung eines Hundes
- Hundeauslaufflächen in Langenhagen | Stadt Langenhagen
- Naherholung in LangenhagenGrünanlagen, Badeseen und Naherholungsgebiete in Langenhagen
- Hundeauslaufflächen in Langenhagen | Stadt Langenhagen
- 32.01 Anlage 3 - Brinker Park (Hundeauslauffläche)
- Formular zur Anmeldung eines Hundes
- Naherholung in LangenhagenGrünanlagen, Badeseen und Naherholungsgebiete in Langenhagen
- Formular zur Abmeldung eines Hundes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier