Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.



    Allgemeine Informationen

    Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.



    Online-Dienste

    Hunderegisteranmeldung* | Niedersachsen

    ID: L100040_414321461

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2020 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteuerabmeldung

    ID: L100040_414321476

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2020 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteueranmeldung

    ID: L100040_414321477

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2020 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de

    Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postanschrift

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9130

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2016 (von: Freitag, Loraine)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    20.02 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9170

    E-Mail: steuern@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2021 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Formulare

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben. 

    Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.

    Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)