• Langenhagen (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Hundesteuer Festsetzung

Hundesteuer Festsetzung

Beschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.



Allgemeine Informationen

Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.



Online-Dienste

Hunderegisteranmeldung* | Niedersachsen

ID: L100040_414321461

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 12.12.2020

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hundesteuerabmeldung

ID: L100040_414321476

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Sprache

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Technisch erstellt am 07.06.2017

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Hundesteueranmeldung

ID: L100040_414321477

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 12.12.2020

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de

Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de

Ansprechpartner

Stadt Langenhagen

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

30853 Langenhagen

Postanschrift

Postfach 101560

30836 Langenhagen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 7307-0

Fax: 0511 7307-9130

E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

Version

Technisch erstellt am 04.04.2016

Technisch geändert am 05.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

20.02 - Steuern

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

30853 Langenhagen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 7307-0

Fax: 0511 7307-9170

E-Mail: steuern@langenhagen.de

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

Version

Technisch erstellt am 17.11.2021

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

Formulare

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:

Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben. 

Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Fristen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.

Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Haustier

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024