Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus der aktuellen Hundessteuersatzung der Stadt Langenhagen.



    Online-Dienste

    Hunderegisteranmeldung* | Niedersachsen

    ID: L100040_414321461

    Beschreibung

    Anmeldung eines Hundes im Hunderegister, siehe auch Hundesteueranmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hundesteuerabmeldung

    ID: L100040_414321476

    Beschreibung

    Hund abmelden, weil mit dem Hund weggezogen, Hund verstorben, Hund abhanden gekommen oder Hund abgegeben

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hundesteueranmeldung

    ID: L100040_414321477

    Beschreibung

    Hundesteuer anmelden und ggf. Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Wenden Sie sich bitte an steuern@langenhagen.de

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postfachadresse

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Fax: 0511 7307-9130

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Formulare

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Bitte verwenden Sie für die Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Langenhagen.

    Falls Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und in Papierform einreichen möchten, klicken Sie bitte hier:

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Haben Sie Einwände gegen den Hundesteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Hundesteuer Festsetzung

    Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de