Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer
Was wird besteuert?
Das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als zwei Monate ist.
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (Bei Verlust ist die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig, zurzeit 5 €).
Wie hoch sind die Steuersätze?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt zurzeit jährlich:
für den ersten Hund
84,00 Euro,
für den zweiten Hund
156,00 Euro,
für jeden weiteren Hund
180,00 Euro,
für gefährliche Hunde
624,00 Euro.
Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich (15.02. u. 15.08.) oder jährlich (01.07.) zu zahlen.
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Was wird besteuert?
Das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als zwei Monate ist.
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (Bei Verlust ist die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig, zurzeit 5 €).
Wie hoch sind die Steuersätze?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt zurzeit jährlich:
für den ersten Hund
84,00 Euro,
für den zweiten Hund
156,00 Euro,
für jeden weiteren Hund
180,00 Euro,
für gefährliche Hunde
624,00 Euro.
Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich (15.02. u. 15.08.) oder jährlich (01.07.) zu zahlen.
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Online-Dienste
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hundesteuer SEPA-Lastschriftmandat
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Abteilung Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 4103-0
Kontaktperson
Frau Yvonne John
Herr Klaus Vermehr
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherungsschein der Tierhaftpflichtversicherung
- Bescheinigung der Sachkundeprüfung oder ein Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren ein Hund gehalten wurde.
- Nachweis über Anmeldung im Hundezentralregister Niedersachsen.
- Kenn-Nummer des Transponders (Chip-ID)
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine tierärztliche Bescheinigung, wann der Hund verstorben ist.
- Eine Erklärung von dem neuen Eigentümer des Hundes, dass dieser den Hund ab einem bestimmten Zeitpunkt versteuert.
- Ein Nachweis, dass der Eigentümer mit dem Hund verzogen ist.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherungsschein der Tierhaftpflichtversicherung
- Bescheinigung der Sachkundeprüfung oder ein Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren ein Hund gehalten wurde.
- Nachweis über Anmeldung im Hundezentralregister Niedersachsen.
- Kenn-Nummer des Transponders (Chip-ID)
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine tierärztliche Bescheinigung, wann der Hund verstorben ist.
- Eine Erklärung von dem neuen Eigentümer des Hundes, dass dieser den Hund ab einem bestimmten Zeitpunkt versteuert.
- Ein Nachweis, dass der Eigentümer mit dem Hund verzogen ist.
Formulare
Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer
Niedersächsisches Hundegesetz
(Nds. Hundegesetz)
Hundesteuersatzung der Stadt Hemmingen
(siehe Dokumente)
Niedersächsisches Hundegesetz
(Nds. Hundegesetz)
Hundesteuersatzung der Stadt Hemmingen
(siehe Dokumente)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in die Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. Beginnt das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in die Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. Beginnt das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier