Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Was wird besteuert?
    Das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadt­gebiet. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als zwei Monate ist.

    Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

    Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (Bei Verlust ist die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig, zurzeit 5 €).

    Wie hoch sind die Steuersätze?
    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt zurzeit jährlich:

    für den ersten Hund

      84,00 Euro,

    für den zweiten Hund

    156,00 Euro,

    für jeden weiteren Hund

    180,00 Euro,

    für gefährliche Hunde

    624,00 Euro.

    Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich (15.02. u. 15.08.)  oder jährlich (01.07.) zu zahlen.

    Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorange­stellt.



    Allgemeine Informationen

    Was wird besteuert?
    Das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als zwei Monate ist.

    Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

    Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (Bei Verlust ist die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig, zurzeit 5 €).

    Wie hoch sind die Steuersätze?
    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt zurzeit jährlich:

    für den ersten Hund

    84,00 Euro,

    für den zweiten Hund

    156,00 Euro,

    für jeden weiteren Hund

    180,00 Euro,

    für gefährliche Hunde

    624,00 Euro.

    Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich (15.02. u. 15.08.) oder jährlich (01.07.) zu zahlen.

    Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.



    Online-Dienste

    Hund abmelden

    ID: L100040_540963287

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hund anmelden

    ID: L100040_502288736

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hundesteuer SEPA-Lastschriftmandat

    ID: L100040_502288737

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Finanzen Welche Einnahmen hat die Stadt Hemmingen? Wofür gibt unsere Kommune Geld aus? Gibt es Schulden, und was kosten Straßensanierung, Grünpflege oder die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe? Alle Einnahmen und Ausgaben einer Stadt werden so geplant und der Haushalt so geführt, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Jede Stadt hat ihre Haushaltswirtschaft gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes und der geltenden Haushaltsgrundsätze zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt Hemmingen werden in einem aktuellen Haushaltsplan aufgestellt. Der Haushaltsplan ist öffentlich und kann jederzeit eingesehen werden. Er enthält alle zu erwartenden Einnahmen, alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen, die sich aus der laufenden Aufgabenerfüllung der Stadt Hemmingen ergeben. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Der Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushaltes geplant. Er stellt dar, ob die Stadt genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen tätigen zu können, oder eventuell Kreditaufnahmen notwendig sind. Ergänzt werden die Teilhaushalte im Finanzhaushalt durch die Investitionsübersichten, in denen unter anderem Baumaßnahmen, der Erwerb von Vermögen wie Fahrzeuge und Grundstücke oder Investitionszuschüsse für den Bau von Kindertagesstätten durch einen freien Träger dargestellt werden. Einzahlungen entstehen im Finanzhaushalt beispielsweise, wenn die Stadt bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen verkauft oder Zuschüsse vom Land, Bund oder Dritten für Investitionen erhält, um damit zum Beispiel Schulen zu bauen oder zu erweitern.

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer

    Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Versicherungsschein der Tierhaftpflichtversicherung
    • Bescheinigung der Sachkundeprüfung oder ein Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren ein Hund gehalten wurde.
    • Nachweis über Anmeldung im Hundezentralregister Niedersachsen.
    • Kenn-Nummer des Transponders (Chip-ID)

    Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Eine tierärztliche Bescheinigung, wann der Hund verstorben ist.
    • Eine Erklärung von dem neuen Eigentümer des Hundes, dass dieser den Hund ab einem bestimmten Zeitpunkt versteuert.
    • Ein Nachweis, dass der Eigentümer mit dem Hund verzogen ist.

    Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Versicherungsschein der Tierhaftpflichtversicherung
    • Bescheinigung der Sachkundeprüfung oder ein Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren ein Hund gehalten wurde.
    • Nachweis über Anmeldung im Hundezentralregister Niedersachsen.
    • Kenn-Nummer des Transponders (Chip-ID)

    Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Eine tierärztliche Bescheinigung, wann der Hund verstorben ist.
    • Eine Erklärung von dem neuen Eigentümer des Hundes, dass dieser den Hund ab einem bestimmten Zeitpunkt versteuert.
    • Ein Nachweis, dass der Eigentümer mit dem Hund verzogen ist.

    Formulare

    Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer

    Niedersächsisches Hundegesetz
    (Nds. Hundegesetz)

    Hundesteuersatzung der Stadt Hemmingen
    (siehe Dokumente)

    Niedersächsisches Hundegesetz
    (Nds. Hundegesetz)

    Hundesteuersatzung der Stadt Hemmingen
    (siehe Dokumente)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hemmingen: Hundesteuer

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in die Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. Beginnt das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in die Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. Beginnt das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024