• Burgdorf (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Hundesteuer Festsetzung

Hundesteuer Festsetzung

Beschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Online-Dienste

Hundesteuer abmelden

ID: L100040_452294871

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 03.05.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hundesteuer anmelden

ID: L100040_452294872

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Technisch erstellt am 03.05.2022

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Sprache

Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hundesteuer Umzug innerhalb Burgdorf

ID: L100040_452294873

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Version

Technisch erstellt am 03.05.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpartner

20 - Finanzen und Steuern

Adresse

Hausanschrift

Spittaplatz 5

31303 Burgdorf

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr; Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05136 898-0

Fax: 05136 898-172

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Fristen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Hinweise für Burgdorf: Hundesteuer

In Burgdorf gibt es keine Hundesteuermarken.

In Burgdorf gibt es keine Hundesteuermarken.

Weitere Informationen

Hinweise für Burgdorf: Hundesteuer

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Haustier

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024