Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den örtlichen Aufwandsteuern und dient damit der Finanzierung kommunaler Aufgaben.

    Halterin/Halter eines Hundes ist diejenige/derjenige, die/der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Wird der Hund in einem aus mehreren Personen bestehenden Haushalt gehalten, so sind alle Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner steuerpflichtig. Durch diese Regelung sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bedeutungslos.

    Jede Hundehalterin, jeder Hundehalter mit Wohnsitz in Barsinghausen ist verpflichtet, ihren/seinen Hund beim Amt für Finanzen schriftlich anzumelden.

    Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen (siehe Seitenende).



    Online-Dienste

    Hunderegisteranmeldung

    ID: L100040_514846310

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    Vertrauensniveau

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    Hundesteuer- Abmeldung

    ID: L100040_491058563

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    Hundesteuer- Anmeldung

    ID: L100040_491058564

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Barsinghausen, Amt für Finanzen.

    Ansprechpartner

    Für Barsinghausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Bei der Anschaffung eines Hundes ist für die Anmeldung ein Anmelde-Formular auszufüllen (siehe Seitenende).

    In dieser Anmeldung ist unter anderem die Chipnummer des Hundes anzugeben. Ferner ist mitzuteilen, bei welchem Versicherungsunternehmen für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und wann die Sachkundeprüfung abgelegt wurde. Diese Angaben sind mit Unterlagen (Kopie Heimtierausweis, Versicherungs-Police, Bescheinigung) nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen (siehe Seitenende).

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Bei Anschaffung ist die Hundehalterin/der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

    Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund aufgenommen wird.

    Bei Veräußerung, Umzug oder Tod des Hundes hat die Hundehalterin/der Hundehalter den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

    Bei Tod des Hundes ist ein Nachweis (tierärztliche Bescheinigung) beizufügen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft oder abhanden gekommen ist.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Hundesteuer

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn

    - ein Hund gehalten wird 120,00 EUR

    - zwei Hunde gehalten werden, je Hund 160,00 EUR

    - drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 200,00 EUR

    - für gefährliche Hunde, je Hund 620,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de