Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch den Gemeinderat des Flecken Bovenden in einer Hundesteuersatzung.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch den Gemeinderat des Flecken Bovenden in einer Hundesteuersatzung.
Online-Dienst
Hundesteuer Anmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt beim Flecken Bovenden.
Die Zuständigkeit liegt beim Flecken Bovenden.
Ansprechpartner
Steuern ( Gewerbesteuer, Hundesteuer u. Vergnügungssteuer)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 8201-141
Fax: 0551 83691
Kontaktperson
Frau Chmiel
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie beim Flecken Bovenden.
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie beim Flecken Bovenden.
Formulare
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund:
72,00 € - für den zweiten und jeden weiteren Hund:
144,00 € - für jeden gefährlichen Hund:
480,00 €
Die Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund:
72,00 € - für den zweiten und jeden weiteren Hund:
144,00 € - für jeden gefährlichen Hund:
480,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- OrtsrechtRechtsgrundlagen und Satzungen des Flecken Bovenden
- OrtsrechtRechtsgrundlagen und Satzungen des Flecken Bovenden
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier