Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch den Gemeinderat des Flecken Bovenden in einer Hundesteuersatzung.



    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100040_450104085

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt beim Flecken Bovenden.

    Ansprechpartner

    Steuern ( Gewerbesteuer, Hundesteuer u. Vergnügungssteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    37120 Bovenden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 8201-141

    Fax: 0551 83691

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie beim Flecken Bovenden.

    Formulare

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Die Hundesteuer beträgt:

    • für den ersten Hund:
      72,00 €
    • für den zweiten und jeden weiteren Hund:
      144,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund:
      480,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bovenden: Hundesteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de