Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer Anmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05571 307-120
Fax: 05571 307-107
Kontaktperson
Herr Harenkamp (Abteilungsleiter)
Frau Rackwitz
Frau Römermann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer ist in Uslar lt. Satzung vom 08.06.2010 festgesetzt auf:
Ersthund 72,-- Euro jährlich
Zweithund 120,-- Euro jährlich
jeder weitere Hund 156,-- Euro jährlich
gefährliche Hunde 600,-- Euro jährlich
Vordrucke für die Anmeldung/Abmeldung stehen unter "Formulare" zum Download bereit. Die komplette Hundesteuersatzung finden Sie unter "Ortsrecht".
Hunde sind innerhalb einer Woche anzumelden. Steuerpflichtig werden sie nach Vollendung des dritten Lebensmonats oder mit Beginn des Monats nach Anschaffung oder Zuzug.
Die Hundesteuer ist in Uslar lt. Satzung vom 08.06.2010 festgesetzt auf:
Ersthund 72,-- Euro jährlich
Zweithund 120,-- Euro jährlich
jeder weitere Hund 156,-- Euro jährlich
gefährliche Hunde 600,-- Euro jährlich
Vordrucke für die Anmeldung/Abmeldung stehen unter "Formulare" zum Download bereit. Die komplette Hundesteuersatzung finden Sie unter "Ortsrecht".
Hunde sind innerhalb einer Woche anzumelden. Steuerpflichtig werden sie nach Vollendung des dritten Lebensmonats oder mit Beginn des Monats nach Anschaffung oder Zuzug.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Festsetzung
Auskünfte erteilt die Finanzverwaltung.
Auskünfte erteilt die Finanzverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier