Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundesteuer An- und Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ursula Rolfes
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Hundesteuersatzung
Paragraph: 2.1.16
Hundesteuersatzung
Paragraph: 2.1.16
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a)
für den ersten Hund
40,00 €
b)
für den zweiten Hund
60,00 €
c)
für jeden weiteren Hund
75,00 €
Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.
Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a)
für den ersten Hund
40,00 €
b)
für den zweiten Hund
60,00 €
c)
für jeden weiteren Hund
75,00 €
Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.
Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden