Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundesteuer An- und Abmeldung

    ID: L100040_495734011

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Lohne (Oldenburg) - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogtstraße 26

    Postfach 1369

    49393 Lohne (Oldenburg)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04442 886-8500

    Telefon Festnetz: 04442 886-0

    E-Mail: rathaus@lohne.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Ortsrecht
    Hundesteuersatzung
    Paragraph: 2.1.16

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

    a)

    für den ersten Hund

    40,00 €

    b)

    für den zweiten Hund

    60,00 €

    c)

    für jeden weiteren Hund

    75,00 €

    Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.

    Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.

    Eine Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de