Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundesteuer (An-/Abmeldung)

    ID: L100040_487541341

    Beschreibung

    Das Halten eines Hundes in den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage unterliegt der Hundesteuer. Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post. Die Hundesteuer beträgt jährlich: 50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund 90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund 125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund 625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund Befreiungen von dieser Steuerpflicht sieht die jeweilige Satzung auf Antrag nur vor a) bei Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden b) bei Diensthunden nach ihrem Dienstende c) bei Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind. Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über die Hundesteuer für das laufende Jahr. Die festgesetzte Steuer ist immer zum 01.07. des Jahres fällig. Welche Fristen muss ich beachten? Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innheralb von zwei Wochen abmelden). Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen. Was sollte ich noch wissen? Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen: Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5-7

    49586 Neuenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-25

    E-Mail: info@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuenkirchen: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de