Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Eintragung in das Niedersächsische Hunderegister
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hundesteueranmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Finanz- und Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05401 850-152
Fax: 05401 850-444
Kontaktperson
Frau Lahm
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hundehaltung Anmeldung
Hundesteuersätze (Jahresbeträge)
ab 01.01.2002:
für den ersten Hund 81,00 €
für den zweiten Hund 108,00 €
für jeden weiteren Hund 138,00 €
für jeden gefährlichen Hund 612,00 €
Hundesteuersätze (Jahresbeträge)
ab 01.01.2002:
für den ersten Hund 81,00 €
für den zweiten Hund 108,00 €
für jeden weiteren Hund 138,00 €
für jeden gefährlichen Hund 612,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hundehaltung Anmeldung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Gefährliche Hunde sind:
- Pit-Bull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Gefährliche Hunde sind:
- Pit-Bull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Weitere Informationen
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung