Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Bissendorf: Hundesteuer

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Online-Dienst

    Anmelden im Hunderegister

    ID: L100040_611295388

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, - wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2025

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 2 Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachdienst 2 Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Gemeinde bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Weiterhin ist er für die Erhebung der Steuern und Gebühren zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    Postfach 1133

    49143 Bissendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  und 15:00 bis 18:30 Uhr  Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05402 404-0

    Fax: 05402 404-133

    E-Mail: info@bissendorf.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2019

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Hunderegister Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nadorster Str. 228

    26123 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 39010400

    Fax: 0441 39010401

    E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.de

    Stichwörter

    anmelden, Hund, Hunde Register, Öffentliche Sicherheit, Hunde, registrieren

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2025

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024