Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hund an- und abmelden
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Harpstedt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04244 82-16
Fax: 04244 82-29
Telefon Festnetz: 04244 82-17
E-Mail: steueramt@harpstedt.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04244 82-52
Fax: 04244 82-29
Telefon Festnetz: 04244 82-25
E-Mail: ordnungsamt@harpstedt.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung