Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hund An- und Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Rathaus Kirchhatten Hauptstr. 21 montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 04482 / 922-0 Bürger Service Büro Kirchhatten Hauptstr. 21 Tel. : 04482 / 922 - 222 Fax : 04482 / 922 - 122 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Bürger Service Büro Sandkrug Gartenweg 15 Tel. : 04482 / 922 280 Fax : 04482 / 922 180 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Jobcenter Sandkrug Leistungsabteilung (Arbeitslosengeld II) der Gemeinde Hatten Bümmersteder Straße 47 Tel.: 04481 / 907790-188 montags, dienstags, donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung