Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hund An- und Abmeldung

    ID: L100040_540593423

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2024 (von: Hunger, Tobias)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 21

    26209 Hatten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Rathaus Kirchhatten Hauptstr. 21 montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 04482 / 922-0 Bürger Service Büro Kirchhatten Hauptstr. 21 Tel. : 04482 / 922 - 222 Fax : 04482 / 922 - 122 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Bürger Service Büro Sandkrug Gartenweg 15 Tel. : 04482 / 922 280 Fax : 04482 / 922 180 montags - freitags donnerstags 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Jobcenter Sandkrug Leistungsabteilung (Arbeitslosengeld II) der Gemeinde Hatten Bümmersteder Straße 47 Tel.: 04481 / 907790-188 montags, dienstags, donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2017 (von: Webservice, Gemeinde Hatten)

    Technisch geändert am 06.03.2024 (von: Hunger, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)