Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Ganderkesee: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:
- Ein Hund ist innerhalb von einer Woche nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.
- Die Anmeldung kann online, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Das Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite. Die Anmeldung kann auch formlos schriftlich erfolgen, Rasse und Alter des Hundes sind anzugeben.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird. Bei einer Onlineanmeldung können beide Schritte zugleich vorgenommen werden.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Hinweis:
Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund, der älter als sechs Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen anmelden (§ 6 NHundG).
Hundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter, die nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nach dem Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen (§ 3 NHundG).
Entsprechende Angaben sind bei der Anmeldung des Hundes zu machen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Maßnahmen zur Hundehaltung in der Gemeinde Ganderkesee
Änderungen:
Namens- oder Anschriftenänderungen des Hundehalters sind schriftlich, telefonisch oder persönlich (bitte Kassenzeichen angeben) mitzuteilen.
Online-Dienst
An- oder Abmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro - Grundsteuer, Abfall, Hundesteuer
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Ganderkesee: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Ganderkesee: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Ganderkesee: Hundehaltung Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Ganderkesee: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung