Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Online Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Bruns
Frau Jantje Zöllner
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Ostrhauderfehn: Hundehaltung Anmeldung Gemeinde Ostrhauderfehn
Bitte nutzen Sie in erster Linie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder aber auch ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ostrhauderfehn: Hundehaltung Anmeldung Gemeinde Ostrhauderfehn
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Tierhaltung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung