Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Anmeldung

    ID: L100040_574308864

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Grafschaft Bentheim)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung

    Stadt Nordhorn, Steuern und Abgaben.

    Stadt Nordhorn, Steuern und Abgaben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Büchereiplatz

    48529 Nordhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 878269

    Fax: 05921 87868275

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung

    Benötigt werden:

    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund.
    • Nachweis über theoretische und praktische Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein").
    • Nachweis über die Registrierung im Hunderegister Niedersachsen.
    • Nachweis über die elektronische Kennzeichnung des Hundes ("Chip").

    Benötigt werden:

    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund.
    • Nachweis über theoretische und praktische Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein").
    • Nachweis über die Registrierung im Hunderegister Niedersachsen.
    • Nachweis über die elektronische Kennzeichnung des Hundes ("Chip").

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung

    Es fallen Steuern an. Die Beträge zur Hundesteuer ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn.

    Es fallen Steuern an. Die Beträge zur Hundesteuer ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung

    Die Stadt Nordhorn gibt keine Hundesteuermarken aus. Stattdessen werden die Hunde im Bedarfsfall über den Chip identifiziert.

    Die Stadt Nordhorn gibt keine Hundesteuermarken aus. Stattdessen werden die Hunde im Bedarfsfall über den Chip identifiziert.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)