Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung
Stadt Nordhorn, Steuern und Abgaben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05921 878269
Fax: 05921 87868275
Kontaktperson
Christa Ramaker
Petra Sarnow-Bettig
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung
Benötigt werden:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Nachweis über theoretische und praktische Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein").
- Nachweis über die Registrierung im Hunderegister Niedersachsen.
- Nachweis über die elektronische Kennzeichnung des Hundes ("Chip").
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung
Es fallen Steuern an. Die Beträge zur Hundesteuer ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung
Die Stadt Nordhorn gibt keine Hundesteuermarken aus. Stattdessen werden die Hunde im Bedarfsfall über den Chip identifiziert.
Weitere Informationen
Hinweise für Nordhorn: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung