Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Rhede (Ems)

    ID: L100040_476864302

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rhede (Ems) - Finanzen/Buchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhardyweg 1

    26899 Rhede (Ems)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhede (Ems), Markt
      Linie:
      • Bus: 611

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1134

    26898 Rhede (Ems)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04964 9182-24

    Fax: 04964 9182-40

    Telefon Festnetz: 04964 9182-23

    E-Mail: finanzen@rhede-ems.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Paypal, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung

    Bankverbindung

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00

    Bankinstitut: Emsländische Volksbank

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de