Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen


    In der Stadt Meppen besteht eine Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist oder mehr als zwei Monate gepflegt oder verwahrt wird. Jeder, der einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt oder Betrieb hält, ist steuerpflichtig.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Meppen

    ID: L100040_476406376

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung


    Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Bürgeramt der Stadt Meppen, Erdgeschoss, Zimmer 11, des Stadthauses erfolgen.

    Ansprechpartner

    Zentrale Finanzwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 43

    49716 Meppen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 153-0

    Fax: 05931 153

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung


    Soweit der Hund unmittelbar aus einem anerkannten Tierheim stammt, ist der Anmeldung eine vollständige Kopie des Tierabgabevertrages beizufügen.

    Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.

    Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen. Klicken Sie hier.

    Formulare

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung

    Hundesteuersatzung der Stadt Meppen in der zur Zeit gültigen Fassung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Meppen: Hundehaltung Anmeldung

    Die Hundesteuer ist halbjährlich am 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig. Eine einmal jährliche Festsetzung zum 01.07. jeden Jahres kann beantragt werden.

    Hundesteuer pro Jahr in Euro:

    • für den ersten Hund 51,00 €
    • für den zweiten Hund 75,00 €
    • für jeden weiteren Hund 93,00 €

    Für gefährliche Hunde:

    • erster gefährlicher Hund 309,00 €
    • zweiter gefährlicher Hund 462,00 €

    Ergänzung zu den Steuersätzen der gefährlichen Hunde:

    Zu den gefährlichen Hunden zählen neben American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier, auch deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Hunde, die durch aggressives Verhalten und erhöhte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe aufgefallen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de