Einen Hund anmelden
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Anmelden im Hunderegister
Beschreibung
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Hund an- u. abmelden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bereich 32 – Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite unter "Öffnungszeiten".
Kontakt
Telefon Festnetz: 04491 9293-0
Kontaktperson
Stoff
Hunderegister Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
Kontakt
Stichwörter
anmelden, Hund, Hunde Register, Öffentliche Sicherheit, Hunde, registrieren
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr ab 13.5 EUR bis 23.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Friesoythe: Hundehaltung: Anmeldung
- An- und abmelden eines Hundes
- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung: Anmeldung
- Hundesteuer
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Hundehaltung Abmeldung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen
- Hundesteuer
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Hundehaltung: Anmeldung
- An- und abmelden eines Hundes
- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung Abmeldung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeabmeldung, Welpe, Tasso, gefährlicher Hund, Hund, Tierhaltung, registrieren, Hunde, anmelden, Hundeanmeldung