Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Anmeldung

    ID: L100040_458142092

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westvictorburer Straße 2

    26624 Südbrookmerland

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags 08.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04942 209-444

    Telefon Festnetz: 04942 209-0

    E-Mail: steueramt@suedbrookmerland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English