Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- giropay
- Paypal
- Kreditkarten
- paydirekt
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 12.1 - Abgaben/Kasse
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Formulare
Anmeldung zur Hundesteuer
Hundesteuersatzung
Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats
SEPA-Lastschriftmandat
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Aurich: Hundehaltung: Anmeldung - Verweis auf Hundesteuersatzung Aurich und NHundG
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
den 1. Hund
57,00 €
den 2. Hund
69,00 €
jeden weiteren Hund
108,00 €
einen gefährlichen Hund
444,00 €
jeden weiteren gefährlichen Hund
540,00 €
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
den 1. Hund
57,00 €
den 2. Hund
69,00 €
jeden weiteren Hund
108,00 €
einen gefährlichen Hund
444,00 €
jeden weiteren gefährlichen Hund
540,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Aurich: Hundehaltung: Anmeldung - Verweis auf Hundesteuersatzung Aurich und NHundG
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Hundesteuer Festsetzung".
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Hundesteuer Festsetzung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Hinweise für Aurich: Hundehaltung: Anmeldung - Verweis auf Hundesteuersatzung Aurich und NHundG
Fachlich freigegeben durch Steueramt
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung