Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Anmeldung

    ID: L100040_454395729

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Paypal
    • Klassische Kreditkarte
    • Lastschriftverfahren
    • giropay
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Sachgebiet 12.1 - Abgaben/Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-0

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuersatzung
    Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats
    Anmeldung zur Hundesteuer
    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Aurich: Hundehaltung: Anmeldung - Verweis auf Hundesteuersatzung Aurich und NHundG

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für

    den 1. Hund

    57,00 €

    den 2. Hund

    69,00 €

    jeden weiteren Hund

    108,00 €

    einen gefährlichen Hund

    444,00 €

    jeden weiteren gefährlichen Hund

    540,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Aurich: Hundehaltung: Anmeldung - Verweis auf Hundesteuersatzung Aurich und NHundG

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Hundesteuer Festsetzung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de