Hundehaltung Anmeldung
Hinweise für Westerstede: Hundehaltung Anmeldung
Hier geht es direkt zur elektronischen Hundeanmeldung:
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Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Westerstede: Hundehaltung Anmeldung
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Westerstede mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldner. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Als Hundehalter gilt nicht, wer einen Hund nicht länger als 2 Monate in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder ihn zum Anlernen hält.
Die Hundesteuer ist im Regelfall in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Falls Sie dies wünschen, können Sie ⇒ hier einen entsprechenden Vordruck herunterladen.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Westerstede mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldner. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Als Hundehalter gilt nicht, wer einen Hund nicht länger als 2 Monate in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder ihn zum Anlernen hält.
Die Hundesteuer ist im Regelfall in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Falls Sie dies wünschen, können Sie hier einen entsprechenden Vordruck herunterladen.
Online-Dienst
Hundeanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04488 55-105
E-Mail: buergerbuero@westerstede.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Westerstede: Hundehaltung Anmeldung
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes, die Rasse sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt sowie der Name des Vorbesitzers, benötigt.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 50 €
b) für den zweiten Hund 100 €
c) für jeden weiteren Hund 200 €
d) für jeden gefährlichen Hund 500 €
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes, die Rasse sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt sowie der Name des Vorbesitzers, benötigt.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 50 €
b) für den zweiten Hund 100 €
c) für jeden weiteren Hund 200 €
d) für jeden gefährlichen Hund 500 €
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Westerstede: Hundehaltung Anmeldung
Verfahrensablauf
Hinweise für Westerstede: Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung kann erfolgen:
- per Online-Service (siehe oben)
- per Mail an abgaben@westerstede.de
- per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede
- per Fax 04488 55-127
- persönlich im Amt für Finanzen im Rathaus Zum Stadtpark
Besonderheiten:
- Hundesteuermarken werden bei der Stadt Westerstede nicht ausgegeben.
Die Anmeldung kann erfolgen:
- per Online-Service (siehe oben)
- per Mail an abgaben@westerstede.de
- per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede
- per Fax 04488 55-127
- persönlich im Amt für Finanzen im Rathaus Zum Stadtpark
Besonderheiten:
- Hundesteuermarken werden bei der Stadt Westerstede nicht ausgegeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung