Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Gesamtthemenübersicht Hundesteuer
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesamtthemenübersicht Hundesteuer
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
Hundesteuer online anmelden
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt, benötigt.
Ersatz der Hundesteuermarke
- Bei persönlicher Beantragung einer Ersatzmarke
- Personalausweis oder Hundesteuerbescheid
- Bei schriftlicher Beantragung einer Ersatzmarke
- Formloser Antrag mit Angabe des Kassenzeichens vom Hundesteuerbescheid
- Bei mehreren Hunden sollte angegeben werden, welche Marke beziehungsweise welche Marken noch vorhanden sind
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt, benötigt.
Ersatz der Hundesteuermarke
- Bei persönlicher Beantragung einer Ersatzmarke
- Personalausweis oder Hundesteuerbescheid
- Bei schriftlicher Beantragung einer Ersatzmarke
- Formloser Antrag mit Angabe des Kassenzeichens vom Hundesteuerbescheid
- Bei mehreren Hunden sollte angegeben werden, welche Marke beziehungsweise welche Marken noch vorhanden sind
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung kann
- online
- formlos schriftlich oder
- per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
- persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.
Besonderheiten
- Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke wird, bei persönlicher Vorsprache, direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
- Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
- Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Oldenburg und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Steuermarke wird gegen ein Entgelt eine neue Marke ausgehändigt.
- Diese wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt, bei schriftlicher Anforderung zugesandt.
- Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Oldenburg Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.
Die Anmeldung kann
- online
- formlos schriftlich oder
- per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
- persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.
Besonderheiten
- Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke wird, bei persönlicher Vorsprache, direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
- Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
- Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Oldenburg und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Steuermarke wird gegen ein Entgelt eine neue Marke ausgehändigt.
- Diese wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt, bei schriftlicher Anforderung zugesandt.
- Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Oldenburg Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Hundesteuermarke
Bei Anmeldung des Hundes
- In der Hundesteuer enthalten. Weitere Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.
Bei Beschädigung oder Verlust der Marke
- 2,50 Euro für eine Ersatzmarke
- Mindestens 0,56 Euro für Versand, wenn die Marke schriftlich beantragt wird.
- Bei schriftlicher Beantragung wird ein Bescheid mit den Verwaltungsgebühren zugeschickt.
Hinweise
- Eine Barzahlung bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich. In diesem Fall wird, wie bei der schriftlichen Beantragung, eine Rechnung ausgestellt.
- Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ersatzmarke automatisch eingezogen, anderenfalls ist sie zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zu überweisen.
Hundesteuermarke
Bei Anmeldung des Hundes
- In der Hundesteuer enthalten. Weitere Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.
Bei Beschädigung oder Verlust der Marke
- 2,50 Euro für eine Ersatzmarke
- Mindestens 0,56 Euro für Versand, wenn die Marke schriftlich beantragt wird.
- Bei schriftlicher Beantragung wird ein Bescheid mit den Verwaltungsgebühren zugeschickt.
Hinweise
- Eine Barzahlung bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich. In diesem Fall wird, wie bei der schriftlichen Beantragung, eine Rechnung ausgestellt.
- Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ersatzmarke automatisch eingezogen, anderenfalls ist sie zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zu überweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Information zum Hunderegister
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltenden Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden »
Information zum Hunderegister
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltenden Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden »
Weitere Informationen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden