Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Hundesteuer

    Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:

    • wenn der Hund neu aufgenommen oder
    • wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
    • wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.

    Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende.  Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.

    Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Seite.

    Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.



    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Hundesteuer

    Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:

    • wenn der Hund neu aufgenommen oder
    • wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
    • wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.

    Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.

    Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Seite.

    Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.



    Online-Dienste

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100040_466676992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100040_466678607

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 d

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3121

    E-Mail: steuern@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Stadt bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Er ist zuständig für die Erhebung der Steuern und Gebühren (Straßenreinigung und Abfall) 

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt, benötigt.

    Ersatz der Hundesteuermarke

    • Bei persönlicher Beantragung einer Ersatzmarke
      • Personalausweis oder Hundesteuerbescheid
    • Bei schriftlicher Beantragung einer Ersatzmarke
      • Formloser Antrag mit Angabe des Kassenzeichens vom Hundesteuerbescheid
      • Bei mehreren Hunden sollte angegeben werden, welche Marke beziehungsweise welche Marken noch vorhanden sind

    Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt, benötigt.

    Ersatz der Hundesteuermarke

    • Bei persönlicher Beantragung einer Ersatzmarke
      • Personalausweis oder Hundesteuerbescheid
    • Bei schriftlicher Beantragung einer Ersatzmarke
      • Formloser Antrag mit Angabe des Kassenzeichens vom Hundesteuerbescheid
      • Bei mehreren Hunden sollte angegeben werden, welche Marke beziehungsweise welche Marken noch vorhanden sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Die Anmeldung kann

    • online 
    • formlos schriftlich oder
      • per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
    • persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.

    Besonderheiten

    • Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke wird, bei persönlicher Vorsprache, direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
    • Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
    • Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Oldenburg und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
    • Bei Beschädigung oder Verlust der Steuermarke wird gegen ein Entgelt eine neue Marke ausgehändigt.
    • Diese wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt, bei schriftlicher Anforderung zugesandt.
    • Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Oldenburg Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.

    Die Anmeldung kann

    • online
    • formlos schriftlich oder
      • per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
    • persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.

    Besonderheiten

    • Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke wird, bei persönlicher Vorsprache, direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
    • Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
    • Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Oldenburg und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
    • Bei Beschädigung oder Verlust der Steuermarke wird gegen ein Entgelt eine neue Marke ausgehändigt.
    • Diese wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt, bei schriftlicher Anforderung zugesandt.
    • Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Oldenburg Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Hundesteuermarke

    Bei Anmeldung des Hundes

    • In der Hundesteuer enthalten. Weitere Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.

    Bei Beschädigung oder Verlust der Marke

    • 2,50 Euro für eine Ersatzmarke
    • Mindestens 0,56 Euro für Versand, wenn die Marke schriftlich beantragt wird.
    • Bei schriftlicher Beantragung wird ein Bescheid mit den Verwaltungsgebühren zugeschickt.

    Hinweise

    • Eine Barzahlung bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich. In diesem Fall wird, wie bei der schriftlichen Beantragung, eine Rechnung ausgestellt.
    • Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ersatzmarke automatisch eingezogen, anderenfalls ist sie zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zu überweisen.

    Hundesteuermarke

    Bei Anmeldung des Hundes

    • In der Hundesteuer enthalten. Weitere Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.

    Bei Beschädigung oder Verlust der Marke

    • 2,50 Euro für eine Ersatzmarke
    • Mindestens 0,56 Euro für Versand, wenn die Marke schriftlich beantragt wird.
    • Bei schriftlicher Beantragung wird ein Bescheid mit den Verwaltungsgebühren zugeschickt.

    Hinweise

    • Eine Barzahlung bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich. In diesem Fall wird, wie bei der schriftlichen Beantragung, eine Rechnung ausgestellt.
    • Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ersatzmarke automatisch eingezogen, anderenfalls ist sie zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zu überweisen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Information zum Hunderegister

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltenden Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden »

    Information zum Hunderegister

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltenden Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden »

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024