Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Sie möchten in Verden einen Hund halten?
Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet, Ihren Hund anzumelden:
- bei Neuerwerb, Geburt eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Sie möchten in Verden einen Hund halten?
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- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Online-Dienste
Hundesteuerabmeldung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Stadtgebietes bzw. der Ortschaften der Stadt Verden (Aller) wenden Sie sich bitte an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Finanzen und Vermögen, Frau Harries (Tel. unter 04231 / 12-428).
Bei Fragen zum Hundeführerschein können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Herr Haasner (Tel. unter 04231 / 12-247).
Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Stadtgebietes bzw. der Ortschaften der Stadt Verden (Aller) wenden Sie sich bitte an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Finanzen und Vermögen, Frau Harries (Tel. unter 04231 / 12-428).
Bei Fragen zum Hundeführerschein können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Herr Haasner (Tel. unter 04231 / 12-247).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Bei der Anmeldung eines Hundes müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Hundeführerschein abgegeben werden. Sofern der Hund aus dem Tierheim Verden angeschafft wurde, wird eine Kopie des Abgabevertrages benötigt. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Hundesteuermarken werden zukünftig in Form einer Ziffern-ID geführt. Noch vorhandene alte Blechmarken brauchen bei Abmeldung nicht zurückgegeben werden.
Bei der Anmeldung eines Hundes müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Hundeführerschein abgegeben werden. Sofern der Hund aus dem Tierheim Verden angeschafft wurde, wird eine Kopie des Abgabevertrages benötigt. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Hundesteuermarken werden zukünftig in Form einer Ziffern-ID geführt. Noch vorhandene alte Blechmarken brauchen bei Abmeldung nicht zurückgegeben werden.
Formulare
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Bitte benutzen Sie für die Hundean- und abmeldung sowie für eine Einzugsermächtigung die unten aufgeführten Formulare (online ausfüllbar).
Bitte benutzen Sie für die Hundean- und abmeldung sowie für eine Einzugsermächtigung die unten aufgeführten Formulare (online ausfüllbar).
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Hundesteuersatzung der Stadt Verden (Aller).
Hundesteuersatzung der Stadt Verden (Aller).
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen schriftlich angezeigt werden.
Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen schriftlich angezeigt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für jeden weiteren Hund 192,00 €
- für gefährliche Hunde 600,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für jeden weiteren Hund 192,00 €
- für gefährliche Hunde 600,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine vierstellige Ziffern-ID vergeben. Es werden keine Blech-Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Damit entfällt die Verpflichtung, außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke zu tragen. Es besteht ferner keine Verpflichtung, die Ziffern-ID mitzuführen, die im Festsetzungsbescheid angegeben ist.
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine vierstellige Ziffern-ID vergeben. Es werden keine Blech-Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Damit entfällt die Verpflichtung, außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke zu tragen. Es besteht ferner keine Verpflichtung, die Ziffern-ID mitzuführen, die im Festsetzungsbescheid angegeben ist.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung
- Hundesteuersatzung ab 01.01.2024Hund, Steuer, Hundesteuer, Satzung, Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung ab 01.01.2024Hund, Steuer, Hundesteuer, Satzung, Hundesteuersatzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung