Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Sie möchten in Verden einen Hund halten?

    Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet, Ihren Hund anzumelden:

    • bei Neuerwerb, Geburt eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.


    Online-Dienste

    Hundesteuerabmeldung

    ID: L100040_389509496

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteueranmeldung

    ID: L100040_389511700

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Hund anmelden.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller)

    ID: L100040_403865531

    Beschreibung

    Nutzen Sie dieses Kontaktformular für eine Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Stadtgebietes bzw. der Ortschaften der Stadt Verden (Aller) wenden Sie sich bitte an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Finanzen und Vermögen, Frau Harries (Tel. unter 04231 / 12-428).

    Bei Fragen zum Hundeführerschein können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Stadt Verden (Aller), Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Herr Haasner (Tel. unter 04231 / 12-247).

    Ansprechpartner

    Stadt Verden (Aller) - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-0

    E-Mail: steueramt@verden.de

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Bei der Anmeldung eines Hundes müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Hundeführerschein abgegeben werden. Sofern der Hund aus dem Tierheim Verden angeschafft wurde, wird eine Kopie des Abgabevertrages benötigt. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.

    Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Hundesteuermarken werden zukünftig in Form einer Ziffern-ID geführt. Noch vorhandene alte Blechmarken brauchen bei Abmeldung nicht zurückgegeben werden.

    Formulare

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Bitte benutzen Sie für die Hundean- und abmeldung sowie für eine Einzugsermächtigung die unten aufgeführten Formulare (online ausfüllbar).

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Hundesteuersatzung der Stadt Verden (Aller).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen schriftlich angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Die Hundesteuer beträgt jährlich:

    • für den ersten Hund 48,00 €
    • für den zweiten Hund 144,00 €
    • für jeden weiteren Hund 192,00 €
    • für gefährliche Hunde 600,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes wird eine vierstellige Ziffern-ID vergeben. Es werden keine Blech-Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Damit entfällt die Verpflichtung, außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke zu tragen. Es besteht ferner keine Verpflichtung, die Ziffern-ID mitzuführen, die im Festsetzungsbescheid angegeben ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden (Aller): Hundean- / -abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de