Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuanschaffung eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienste

    Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_480171446

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_480171447

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_480171450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Gemeindesgebietes des Fleckens Langwedel wenden Sie sich bitte an den Flecken Langwedel, Steueramt, Frau Wilkens (Tel. unter 04232 / 39-22).

    Bei Fragen zum Hundeführerschein (Sachkundenachweis) können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.

    Bei Fragen zur Chippflicht, Haftpflichtversicherung oder zum Sachkundenachweis wenden Sie sich an den Flecken Langwedel, Ordnungsamt, Frau Friedrichs (Tel. unter 04232 / 39.11).

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 1

    27299 Langwedel

    Kontakt

    Fax: 04232 3990

    Telefon Festnetz: 04232 3922

    E-Mail: Steueramt@Langwedel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) anzugeben. Außerdem müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Sachkundenachweises abgegeben oder zugesandt werden. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.

    Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Bei der Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten. Des Weiteren muss die Hundesteuermarke wieder abgegeben oder an den Flecken Langwedel zurückgesandt werden.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Nach der An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerfestsetzungs- oder -abmeldebescheid vom Steueramt des Fleckens Langwedel.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen beim Flecken Langwedel angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Für die An- oder Abmeldung eines Hundes fallen keine Gebühren an.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich:

    • für den ersten Hund 42,00 €
    • für den zweiten Hund 66,00 €
    • für jeden weiteren Hund 84,00 €
    • für gefährliche Hunde 480,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke tragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de