Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuanschaffung eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuanschaffung eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Abmeldung Hundesteuer
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Vertrauensniveau
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Anmeldung Hundesteuer
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Hunderegister Niedersachsen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Gemeindesgebietes des Fleckens Langwedel wenden Sie sich bitte an den Flecken Langwedel, Steueramt, Frau Wilkens (Tel. unter 04232 / 39-22).
Bei Fragen zum Hundeführerschein (Sachkundenachweis) können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.
Bei Fragen zur Chippflicht, Haftpflichtversicherung oder zum Sachkundenachweis wenden Sie sich an den Flecken Langwedel, Ordnungsamt, Frau Friedrichs (Tel. unter 04232 / 39.11).
Bezüglich der An- und Abmeldung eines Hundes innerhalb des Gemeindesgebietes des Fleckens Langwedel wenden Sie sich bitte an den Flecken Langwedel, Steueramt, Frau Wilkens (Tel. unter 04232 / 39-22).
Bei Fragen zum Hundeführerschein (Sachkundenachweis) können Ihnen die Informationen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz helfen.
Bei Fragen zur Chippflicht, Haftpflichtversicherung oder zum Sachkundenachweis wenden Sie sich an den Flecken Langwedel, Ordnungsamt, Frau Friedrichs (Tel. unter 04232 / 39.11).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) anzugeben. Außerdem müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Sachkundenachweises abgegeben oder zugesandt werden. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Bei der Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten. Des Weiteren muss die Hundesteuermarke wieder abgegeben oder an den Flecken Langwedel zurückgesandt werden.
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) anzugeben. Außerdem müssen Kopien der Haftpflichtversicherung und des Sachkundenachweises abgegeben oder zugesandt werden. Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Bei der Abmeldung eines Hundes wird bei der Einschläferung des Hundes die tierärztliche Bescheinigung benötigt. Bei der Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten. Des Weiteren muss die Hundesteuermarke wieder abgegeben oder an den Flecken Langwedel zurückgesandt werden.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Nach der An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerfestsetzungs- oder -abmeldebescheid vom Steueramt des Fleckens Langwedel.
Nach der An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerfestsetzungs- oder -abmeldebescheid vom Steueramt des Fleckens Langwedel.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen beim Flecken Langwedel angezeigt werden.
Wenn ein Hund an- oder abgeschafft wird oder ein Hund verstirbt/eingeschläfert wird, muss dies binnen zwei Wochen beim Flecken Langwedel angezeigt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes fallen keine Gebühren an.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 66,00 €
- für jeden weiteren Hund 84,00 €
- für gefährliche Hunde 480,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes fallen keine Gebühren an.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 66,00 €
- für jeden weiteren Hund 84,00 €
- für gefährliche Hunde 480,00 € (behördlich festgestellte Gefährlichkeit des Hundes)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke tragen.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbar befestigte Hundesteuermarke tragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Langwedel: Hundean- / -abmeldung
- Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel
- Anerkannte Personen nach § 3 Abs. 3 NHundG im Landkreis Verden
- Hunderegister NiedersachsenLink zum Hunderegister Niedersachsen
- Informationen zum Sachkundenachweis und HundegesetzLink zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hundesteuer
- Hunde: Chippflicht
- Hunde: Haftpflicht
- Gefährliche Hunde
- Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel
- Gefährliche Hunde
- Informationen zum Sachkundenachweis und HundegesetzLink zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hunde: Chippflicht
- Hundesteuer
- Hunderegister NiedersachsenLink zum Hunderegister Niedersachsen
- Hunde: Haftpflicht
- Anerkannte Personen nach § 3 Abs. 3 NHundG im Landkreis Verden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung