Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Hundesteuer Abmeldung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hundesteuer Anmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-567
E-Mail: buergerbuero@stadt.achim.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Achim: Hundean- / -abmeldung
Wenn Ihr Hund beim Tierarzt verstorben ist, benötigt das Bürgerbüro zur Abmeldung eine Bestätigung des Tierarztes.
Das müssen Sie mitbringen: Ihren Personalausweiss
Wenn Ihr Hund beim Tierarzt verstorben ist, benötigt das Bürgerbüro zur Abmeldung eine Bestätigung des Tierarztes.
Das müssen Sie mitbringen: Ihren Personalausweiss
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Achim: Hundean- / -abmeldung
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund jährlich 60,00 Euro und für den zweiten Hund jährlich 96,00 Euro und für jeden weiteren Hund jährlich 132,00 Euro.
Hunde aus dem deutschen/inländischen Tierheim sind ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund jährlich 60,00 Euro und für den zweiten Hund jährlich 96,00 Euro und für jeden weiteren Hund jährlich 132,00 Euro.
Hunde aus dem deutschen/inländischen Tierheim sind ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Achim: Hundean- / -abmeldung
Ausgenommen Hunde, die unter die Gefahrtier-Verordnung fallen. Hier erfolgt die Anmeldung über die Zuständigkeit des Landkreises Verden.
Ausgenommen Hunde, die unter die Gefahrtier-Verordnung fallen. Hier erfolgt die Anmeldung über die Zuständigkeit des Landkreises Verden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden