Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Stade: Hundean- / -abmeldung
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die An- oder Abmeldung mit den Unterlagen können Sie uns per Mail an Katja.Breitsprecher@stadt-stade.de
oder per Post schicken.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die An- oder Abmeldung mit den Unterlagen können Sie uns per Mail an Katja.Breitsprecher@stadt-stade.de
oder per Post schicken.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Hansestadt Stade
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Ortschaftsverwaltung Bützfleth
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ortschaftsverwaltung Montag geschlossen Dienstag 08.30- 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin
Kontakt
Telefon Festnetz: 04146 1051
Fax: 04146 930669
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Stade: Hundean- / -abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Hundean- / -abmeldung
für den ersten Hund 84,00 €
für den zweiten Hund 144,00 €
für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer unter Bezug auf den vorigen Hund um jeweils 72,00 €
für gefährliche Hunde 672,00€
für den ersten Hund 84,00 €
für den zweiten Hund 144,00 €
für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer unter Bezug auf den vorigen Hund um jeweils 72,00 €
für gefährliche Hunde 672,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Hundean- / -abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden