Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Soltau: Hundean- / -abmeldung
Anmeldung:
Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tage schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tage angemeldet werden.
Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.
Abmeldung:
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tage, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.
Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke bei der Stadt Soltau abzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Anmeldung:
Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tage schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tage angemeldet werden.
Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.
Abmeldung:
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tage, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.
Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke bei der Stadt Soltau abzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Online-Dienst
An- und Abmeldung Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Fachgruppe 20 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 14 44
29614 Soltau
Kontakt
E-Mail: finanzen@stadt-soltau.de
E-Mail: steuern@stadt-soltau.de
Fax: 05191 82-181
Telefon Festnetz: 05191 82-0
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Hinweise zur Hundehaltung
Hundesteuer Festsetzung der Stadt Soltau
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden