Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Soltau: Hundean- / -abmeldung

    Anmeldung:

    Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tage schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tage angemeldet werden.
    Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.


    Abmeldung:

    Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tage, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.

    Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke bei der Stadt Soltau abzugeben.

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

    Anmeldung:

    Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tage schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tage angemeldet werden.
    Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.


    Abmeldung:

    Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tage, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.

    Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke bei der Stadt Soltau abzugeben.

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

    Online-Dienst

    An- und Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_480931801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachgruppe 20 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 12

    29614 Soltau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 14 44

    29614 Soltau

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@stadt-soltau.de

    E-Mail: steuern@stadt-soltau.de

    Fax: 05191 82-181

    Telefon Festnetz: 05191 82-0

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2022

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024