Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Zeven: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Anmeldung eines Hundes kann entweder online über den folgenden Link Online-Hundeanmeldung erfolgen oder persönlich im BürgerService des Rathauses (04281/716-261) vorgenommen werden. Die Steuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zugeschickt oder persönlich im Rathaus ausgehändigt.   

    Seit dem 01. Juli 2011 ist jeder Hundehalter verpflichtet aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) folgende Unterlagen bei der Anmeldung seines Hundes zur Hundesteuer vorzulegen:

    • Theoretischer Sachkundenachweis
    • Versicherungsschein der Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Kennzeichnung des Hundes (Chipnummer)
    • Nachweis über die Eintragung im Zentralen Register (Nds. Hunderegister unter www.hunderegister-nds.de)
    • Praktischer Sachkundenachweis (dieser ist innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung nachzuweisen und kann daher nachgereicht werden)

    Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Hierüber sind Hundesteuerbescheide bzw. entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Steueramtes vorzulegen.

    Weitere Ausnahmen, die die Sachkunde belegen sind im Niedersächsischen Hundegesetz oder unter www.ml.niedersachsen.de ersichtlich.

    Die Hundesteuersätze der Stadt Zeven und der Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen seit dem 01.01.2006 finden Sie unter Hundesteuer



    Allgemeine Informationen

    Die Anmeldung eines Hundes kann entweder online über den folgenden Link Online-Hundeanmeldung erfolgen oder persönlich im BürgerService des Rathauses (04281/716-261) vorgenommen werden. Die Steuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zugeschickt oder persönlich im Rathaus ausgehändigt.

    Seit dem 01. Juli 2011 ist jeder Hundehalter verpflichtet aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) folgende Unterlagen bei der Anmeldung seines Hundes zur Hundesteuer vorzulegen:

    • Theoretischer Sachkundenachweis
    • Versicherungsschein der Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Kennzeichnung des Hundes (Chipnummer)
    • Nachweis über die Eintragung im Zentralen Register (Nds. Hunderegister unter www.hunderegister-nds.de)
    • Praktischer Sachkundenachweis (dieser ist innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung nachzuweisen und kann daher nachgereicht werden)

    Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Hierüber sind Hundesteuerbescheide bzw. entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Steueramtes vorzulegen.

    Weitere Ausnahmen, die die Sachkunde belegen sind im Niedersächsischen Hundegesetz oder unter www.ml.niedersachsen.de ersichtlich.

    Die Hundesteuersätze der Stadt Zeven und der Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen seit dem 01.01.2006 finden Sie unter Hundesteuer



    Online-Dienste

    Hundeanmeldung

    ID: L100040_519622836

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundehaltung Anmeldung

    ID: L100040_539944926

    Beschreibung

    Jede:r Hundehalter:in ist verpflichtet, ihren:seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, - wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Zeven - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Zu dem Sachgebiet „Sicherheit, Ordnung und Verkehr“ gehört u. a. die Verkehrsbehörde, von der die Verkehrsschilder an den Gemeindestraßen verwaltet werden. Auch wenn es nicht immer den Anschein hat, steht hinter jedem Verkehrszeichen eine tiefere Bedeutung.

    Ebenfalls fällt die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr unter das Aufgabengebiet des Fachbereiches 3.

    Des Weiteren wird für einen störungsfreien Ablauf bei den Wochen- und Jahrmärkten gesorgt.

    Aber auch weniger erfreuliche Dinge zählen zu dem Sachgebiet. Hierzu zählen insbesondere das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Straßenreinigung, der Streupflicht und der Lärmbelästigung sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    Formulare

    Aktuelle Liste Sachkundeprüfer Hundehaltung

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 26.10.2023 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zeven - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)