Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Hunderegisteranmeldung Niedersachsen
Beschreibung
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Hunderegisteranmeldung Niedersachsen
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Hundesteueranmeldung
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Hundesteueranmeldung
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Verlusterklärung Hundesteuermarke
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Verlusterklärung Hundesteuermarke
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Sachgebiet 12 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04292 889-148
Fax: 04292 889-200
E-Mail: kaemmerei@ritterhude.de
E-Mail: gemeindesteuer@ritterhude.de
E-Mail: gemeindesteuer@ritterhude.de
Kontaktperson
Sieglinde Otto
Christiane Weiß
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)
Für die Haltung eines / mehrerer Hunde(s) wird Hundesteuer erhoben. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für diese Abgabe füllen Sie neben der Hundeanmeldung auch das gesondert beigefügte Formular aus und senden dieses unterschrieben an die Gemeinde Ritterhude, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude.
Hinweis:
Das im Anmeldeformular vorgesehene Feld zur "Einzugsermächtigung und Zahlungsweise" kann von uns leider nicht verarbeitet werden. Vielen Dank!
Für die Haltung eines / mehrerer Hunde(s) wird Hundesteuer erhoben. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für diese Abgabe füllen Sie neben der Hundeanmeldung auch das gesondert beigefügte Formular aus und senden dieses unterschrieben an die Gemeinde Ritterhude, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude.
Hinweis:
Das im Anmeldeformular vorgesehene Feld zur "Einzugsermächtigung und Zahlungsweise" kann von uns leider nicht verarbeitet werden. Vielen Dank!
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden