Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Hunderegisteranmeldung Niedersachsen

    ID: L100040_473954631

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Hund im Hundezentralregister anmelden. Eine Anmeldung in einem zentralem Register ist seit dem 01.07.2013 laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) für jeden Hundehalter verpflichtend.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hundesteueranmeldung

    ID: L100040_475210111

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Hund bei der Gemeinde Ritterhude online anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verlusterklärung Hundesteuermarke

    ID: L100040_549056047

    Beschreibung

    Hier können Sie online eine Verlusterklärung der Hundesteuermarke bei der Gemeinde Ritterhude aufgeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ritterhude - Sachgebiet 12 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesstraße 40

    27721 Ritterhude

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04292 889-200

    Telefon Festnetz: 04292 889-148

    E-Mail: m.mueller@ritterhude.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet 12 "Finanzen" ist verantwortlich für sämtliche Finanzangelegenheiten in der Gemeindeverwaltung. Die Hauptaufgaben umfassen das Entgegennehmen und Begleichen aller eingehenden Rechnungen, die Planung und Erstellung des Haushaltsplans sowie die Bearbeitung der steuerlichen Abgaben.

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)

    Für die Haltung eines / mehrerer Hunde(s) wird Hundesteuer erhoben. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für diese Abgabe füllen Sie neben der Hundeanmeldung auch das gesondert beigefügte Formular aus und senden dieses unterschrieben an die Gemeinde Ritterhude, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude.

    Hinweis:
    Das im Anmeldeformular vorgesehene Feld zur "Einzugsermächtigung und Zahlungsweise" kann von uns leider nicht verarbeitet werden. Vielen Dank!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Bemerkungen

    Hinweise für Ritterhude: Hundehaltung: Anmeldung (Abmeldung)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de