Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bei der Hansestadt Lüneburg in den Bereichen "Steuern" und "Ordnung und Verkehr" sowie im Niedersächsischen Hunderegister anzumelden.

    Nutzen Sie dazu gerne unseren Online-Dienst Hunde.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bei der Hansestadt Lüneburg in den Bereichen "Steuern" und "Ordnung und Verkehr" sowie im Niedersächsischen Hunderegister anzumelden.

    Nutzen Sie dazu gerne unseren Online-Dienst Hunde.



    Online-Dienst

    Hundeanmeldung und -abmeldung

    ID: L100040_544724174

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lüneburg - 21 Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Reitende-Diener-Straße 17

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-0

    E-Mail: service-B21@stadt.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hansestadt Lüneburg - 323-1 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgrabenstraße 7

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3300

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    1. Sachkundenachweise (§ 3 NHundG)

    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung, abzulegen.

    Bezüglich der oben genannten regulären Prüfungen gibt es Ausnahmen für Personen, die bereits aufgrund sonstiger Voraussetzungen die erforderliche Sachkunde besitzen.

    Eine Auflistung finden Sie in § 3 Absatz 6 NHundG.

    (siehe auch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

    2. Nachweis Kennzeichnung („Chip“) (§ 4 NHundG) 

    Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. 

    Der Nachweis der Kennzeichnung (15-stellige Transpondernummer („Chip-Nr.“)) kann beispielsweise in Form einer Kopie des Heimtierausweises oder Impfausweises oder eines schriftlichen Originalbeleges der Tierarztpraxis erfolgen.

     3. Nachweis Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein) (§ 5 NHundG)

    Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen.

    Alle Unterlagen können Sie als PDF oder Bild im Online-Dienst Hunde hochladen.

    1. Sachkundenachweise (§ 3 NHundG)

    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung, abzulegen.

    Bezüglich der oben genannten regulären Prüfungen gibt es Ausnahmen für Personen, die bereits aufgrund sonstiger Voraussetzungen die erforderliche Sachkunde besitzen.

    Eine Auflistung finden Sie in § 3 Absatz 6 NHundG.

    (siehe auch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

    2. Nachweis Kennzeichnung ("Chip") (§ 4 NHundG)

    Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

    Der Nachweis der Kennzeichnung (15-stellige Transpondernummer ("Chip-Nr.")) kann beispielsweise in Form einer Kopie des Heimtierausweises oder Impfausweises oder eines schriftlichen Originalbeleges der Tierarztpraxis erfolgen.

    3. Nachweis Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein) (§ 5 NHundG)

    Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen.

    Alle Unterlagen können Sie als PDF oder Bild im Online-Dienst Hunde hochladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, ist bei Anschaffung oder Zuzug innerhalb von einer Woche anzumelden.  

    Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, ist bei Anschaffung oder Zuzug innerhalb von einer Woche anzumelden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Hundeanmeldung bei der Hansestadt Lüneburg (Bereich „Steuern“ und „Bereich Ordnung und Verkehr“) fallen keine Gebühren an.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass die verpflichtende Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister, welche Sie im Online-Dienst Hunde direkt mit durchführen können, mit Gebühren in Höhe von 14,50 € verbunden ist.

    Die Steuer beträgt in der Hansestadt Lüneburg jährlich

    • für den ersten Hund 108 €
    • für den zweiten Hund 162 €
    • für jeden weiteren Hund 216 €
    • für jeden gefährlichen Hund 690 €

    Für die Hundeanmeldung bei der Hansestadt Lüneburg (Bereich "Steuern" und "Bereich Ordnung und Verkehr") fallen keine Gebühren an.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass die verpflichtende Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister, welche Sie im Online-Dienst Hunde direkt mit durchführen können, mit Gebühren in Höhe von 14,50 € verbunden ist.

    Die Steuer beträgt in der Hansestadt Lüneburg jährlich

    • für den ersten Hund 108 €
    • für den zweiten Hund 162 €
    • für jeden weiteren Hund 216 €
    • für jeden gefährlichen Hund 690 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes erhalten Sie (postalisch) die Hundesteuermarke. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Nach der Anmeldung des Hundes erhalten Sie (postalisch) die Hundesteuermarke. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024