Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Anmeldung zur Hundesteuer
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-92
E-Mail: finanzen@adendorf.de
Weitere Informationen
1.Obergeschloß Raum 1.15
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-92
E-Mail: finanzen@adendorf.de
Kontaktperson
Frau Julia Renz
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sollten Sie hiervon befreit sein, sind die entsprechenden Nachweise der Gemeinde Adendorf einzureichen.
Für einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Ggf. sind weitere Nachweise erforderlich (z.B. Erwerb aus Tierheim Lüneburg).
In Einzelfällen können die Nachweise nachgereicht werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sollten Sie hiervon befreit sein, sind die entsprechenden Nachweise der Gemeinde Adendorf einzureichen.
Für einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Ggf. sind weitere Nachweise erforderlich (z.B. Erwerb aus Tierheim Lüneburg).
In Einzelfällen können die Nachweise nachgereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung
Hunde die älter als 3 Monate sind, sind zur Hundesteuer anzumelden.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Hunde die älter als 3 Monate sind, sind zur Hundesteuer anzumelden.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung
Ihr Antrag wird in der Regel binnen weniger Tage bearbeitet. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter wird Sie kontaktieren, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden.
Ihr Antrag wird in der Regel binnen weniger Tage bearbeitet. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter wird Sie kontaktieren, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung
Die Steuer beträgt gem. §3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Adendorf jährlich:
a) für den ersten Hund
51,00 Euro
b) für den zweiten Hund
84,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund
126,00 Euro
d) für den ersten gefährlichen Hund
500,00 Euro
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund
700,00 Euro
(Angaben ohne Gewähr)
Die Steuer beträgt gem. §3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Adendorf jährlich:
a) für den ersten Hund
51,00 Euro
b) für den zweiten Hund
84,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund
126,00 Euro
d) für den ersten gefährlichen Hund
500,00 Euro
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund
700,00 Euro
(Angaben ohne Gewähr)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden