Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienst

    Anmeldung zur Hundesteuer

    ID: L100040_483515586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 14

    21365 Adendorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 9809-92

    E-Mail: finanzen@adendorf.de

    Weitere Informationen

    1.Obergeschloß Raum 1.15

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2010

    Technisch geändert am 24.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 14

    21365 Adendorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 9809-92

    E-Mail: finanzen@adendorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sollten Sie hiervon befreit sein, sind die entsprechenden Nachweise der Gemeinde Adendorf einzureichen.

    Für einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Ggf. sind weitere Nachweise erforderlich (z.B. Erwerb aus Tierheim Lüneburg).

    In Einzelfällen können die Nachweise nachgereicht werden.

    Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sollten Sie hiervon befreit sein, sind die entsprechenden Nachweise der Gemeinde Adendorf einzureichen.

    Für einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Ggf. sind weitere Nachweise erforderlich (z.B. Erwerb aus Tierheim Lüneburg).

    In Einzelfällen können die Nachweise nachgereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Hunde die älter als 3 Monate sind, sind zur Hundesteuer anzumelden.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Hunde die älter als 3 Monate sind, sind zur Hundesteuer anzumelden.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Ihr Antrag wird in der Regel binnen weniger Tage bearbeitet. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter wird Sie kontaktieren, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden.

    Ihr Antrag wird in der Regel binnen weniger Tage bearbeitet. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter wird Sie kontaktieren, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Die Steuer beträgt gem. §3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Adendorf jährlich:

    a) für den ersten Hund

    51,00 Euro

    b) für den zweiten Hund

    84,00 Euro

    c) für jeden weiteren Hund

    126,00 Euro

    d) für den ersten gefährlichen Hund

    500,00 Euro

    e) für jeden weiteren gefährlichen Hund   

    700,00 Euro

    (Angaben ohne Gewähr)

    Die Steuer beträgt gem. §3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Adendorf jährlich:

    a) für den ersten Hund

    51,00 Euro

    b) für den zweiten Hund

    84,00 Euro

    c) für jeden weiteren Hund

    126,00 Euro

    d) für den ersten gefährlichen Hund

    500,00 Euro

    e) für jeden weiteren gefährlichen Hund

    700,00 Euro

    (Angaben ohne Gewähr)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024