Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Über den beigefügten Link, können Sie die Registrierung online durchführen.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Katja Rannow
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Grundsätzlich sind mitzubringen:
- Impfausweis
- Chipnummer
- Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Sachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.
Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung Gemeinde Hanstedt vom 08.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Brackel vom 02.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Marxen vom 08.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Undeloh vom 21.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Asendorf vom 16.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Egestorf vom 12.05.2023
- Online-Dienstleistung Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Halten von Hunden, Hundeanmeldung, gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung