Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung
Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Hunde, der länger als 2 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird und älter als 3 Monate ist.
Es ist eine gesonderte Meldung an das Zentrale Hunderegister zu machen. Diese wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht von der Samtgemeinde oder deren Mitgliedsgemeinden gemacht.
Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Hunde, der länger als 2 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird und älter als 3 Monate ist.
Es ist eine gesonderte Meldung an das Zentrale Hunderegister zu machen. Diese wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht von der Samtgemeinde oder deren Mitgliedsgemeinden gemacht.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steuern, Gebühren und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung
Zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Chipnummer des Hundes
- Versicherungsnachweis über die Tierhalterhaftpflichtversicherung
- theoretischer Sachkundenachweis nach $ 3 NHundG
Zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Chipnummer des Hundes
- Versicherungsnachweis über die Tierhalterhaftpflichtversicherung
- theoretischer Sachkundenachweis nach $ 3 NHundG
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung
Der Hund muss innerhlab von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat / 4. Monat angemeldet werden
Der Hund muss innerhlab von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat / 4. Monat angemeldet werden
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen selber keine Gebühren an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden in den entsprechenden Hundesteuersatzungen festgelegt.
Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen selber keine Gebühren an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden in den entsprechenden Hundesteuersatzungen festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung