Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Hunde, der länger als 2 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird und älter als 3 Monate ist.

    Es ist eine gesonderte Meldung an das Zentrale Hunderegister zu machen. Diese wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht von der Samtgemeinde oder deren Mitgliedsgemeinden gemacht.



    Allgemeine Informationen

    Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Hunde, der länger als 2 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird und älter als 3 Monate ist.

    Es ist eine gesonderte Meldung an das Zentrale Hunderegister zu machen. Diese wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht von der Samtgemeinde oder deren Mitgliedsgemeinden gemacht.



    Online-Dienst

    Test Hunde

    ID: L100040_567459408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-33

    Fax: +49 4176 9099-44

    E-Mail: b.heins@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung

    Zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    - Chipnummer des Hundes

    - Versicherungsnachweis über die Tierhalterhaftpflichtversicherung

    - theoretischer Sachkundenachweis nach $ 3 NHundG

    Zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    - Chipnummer des Hundes

    - Versicherungsnachweis über die Tierhalterhaftpflichtversicherung

    - theoretischer Sachkundenachweis nach $ 3 NHundG

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung

    Der Hund muss innerhlab von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat / 4. Monat angemeldet werden

    Der Hund muss innerhlab von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat / 4. Monat angemeldet werden

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen selber keine Gebühren an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden in den entsprechenden Hundesteuersatzungen festgelegt.

    Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen selber keine Gebühren an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden in den entsprechenden Hundesteuersatzungen festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Elbmarsch: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)