Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Hunderegister Niedersachsen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hunderegister Niedersachsen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Schriftlich oder persönlich an die
- Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) im Rathaus in Hittfeld
Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen können sich an die jeweiligen Ortsverwaltungen der Gemeinde Seevetal wenden.
Von dort werden die Unterlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Gleiches gilt für den Ersatz einer verloren gegangenen oder unleserlich gewordenen Hundesteuermarke.
Schriftlich oder persönlich an die
- Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) im Rathaus in Hittfeld
Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen können sich an die jeweiligen Ortsverwaltungen der Gemeinde Seevetal wenden.
Von dort werden die Unterlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Gleiches gilt für den Ersatz einer verloren gegangenen oder unleserlich gewordenen Hundesteuermarke.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2254
E-Mail: t.becker@seevetal.de
Kontaktperson
Frau Kleenlof
Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es krankheitsbedingt zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Bullenhausen bleibt vorerst geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/service-online.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Ramelsloh ist geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/online
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Grundsätzlich sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- Impfausweis des Hundes
- Versicherungsschein der Hundehaftpflichtversicherung
- Chipnummer
- Nachweis für eine lt. Satzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
- evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal
Grundsätzlich sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- Impfausweis des Hundes
- Versicherungsschein der Hundehaftpflichtversicherung
- Chipnummer
- Nachweis für eine lt. Satzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
- evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal
Formulare
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Das Anmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) gesandt werden.
Das Anmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) gesandt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
ca. 1 Woche
ca. 1 Woche
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.
Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den
- 1. Hund 48,00 Euro
- 2. Hund 84,00 Euro
- 3. Hund und alle weiteren 120,00 Euro.
Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
(Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")
Hundesteuermarken: 3,00 Euro (als Ersatz oder bei Verlust)
Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.
Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den
- 1. Hund 48,00 Euro
- 2. Hund 84,00 Euro
- 3. Hund und alle weiteren 120,00 Euro.
Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
(Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")
Hundesteuermarken: 3,00 Euro (als Ersatz oder bei Verlust)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
Die nach Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben bzw. zurückgesandt werden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Haftpflichtversicherung
Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.
Verpflichtendes Chippen
Schließlich sieht das neue niedersächsische Hundegesetz auch die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten vor. Über diesen Chip ist ein Hund (und auch der Halter) eindeutig zu identifizieren. Das hilft natürlich auch, wenn der Hund einmal vermisst sein sollte.
Seit 1. Juli 2011 ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde Pflicht. Es gelten keine Übergangsregelungen, beides muss so schnell wie möglich erfolgt sein und nachgewiesen werden.
Sachkundeerfordernis
Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.
Die nach Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben bzw. zurückgesandt werden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Haftpflichtversicherung
Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.
Verpflichtendes Chippen
Schließlich sieht das neue niedersächsische Hundegesetz auch die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten vor. Über diesen Chip ist ein Hund (und auch der Halter) eindeutig zu identifizieren. Das hilft natürlich auch, wenn der Hund einmal vermisst sein sollte.
Seit 1. Juli 2011 ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde Pflicht. Es gelten keine Übergangsregelungen, beides muss so schnell wie möglich erfolgt sein und nachgewiesen werden.
Sachkundeerfordernis
Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.
Weitere Informationen
Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung 19.12.2002
- 1. Änderungssatzung Hundesteuer 08.12.2009
- 2. Änderungssatzung Hundesteuer 14.12.2010
- Hinweise für Hundebesitzer und HundebesitzerinnenWenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen möchten, gibt es viele Dinge zu bedenken und zu beherzigen.
- Hunderegister Niedersachsen
- Hundersteuermarke: Verlust
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuersatzung 19.12.2002
- 2. Änderungssatzung Hundesteuer 14.12.2010
- Hinweise für Hundebesitzer und HundebesitzerinnenWenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen möchten, gibt es viele Dinge zu bedenken und zu beherzigen.
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundersteuermarke: Verlust
- Hunderegister Niedersachsen
- 1. Änderungssatzung Hundesteuer 08.12.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung