Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_420933751

    Beschreibung

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_574650124

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Schriftlich oder persönlich an die

    • Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) im Rathaus in Hittfeld

    Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen können sich an die jeweiligen Ortsverwaltungen der Gemeinde Seevetal wenden.

    Von dort werden die Unterlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

    Gleiches gilt für den Ersatz einer verloren gegangenen oder unleserlich gewordenen Hundesteuermarke.

    Schriftlich oder persönlich an die

    • Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) im Rathaus in Hittfeld

    Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen können sich an die jeweiligen Ortsverwaltungen der Gemeinde Seevetal wenden.

    Von dort werden die Unterlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

    Gleiches gilt für den Ersatz einer verloren gegangenen oder unleserlich gewordenen Hundesteuermarke.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2254

    E-Mail: t.becker@seevetal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Landstraße 52

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460

    E-Mail: ortsverwaltung-fleestedt@seevetal.de

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis. Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 55

    21220 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es krankheitsbedingt zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430

    E-Mail: ortsverwaltung-maschen@seevetal.de

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Heitmann-Straße 34b

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400

    E-Mail: ortsverwaltung-meckelfeld@seevetal.de

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte Besonderheiten: Fotoautomat

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over

    Adresse

    Hausanschrift

    Lührsweg 17

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Die Ortsverwaltung Bullenhausen bleibt vorerst geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/service-online.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Ohlendorfer Straße 17

    21220 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Die Ortsverwaltung Ramelsloh ist geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/online

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweise Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Grundsätzlich sind bei der Anmeldung vorzulegen:

    • Impfausweis des Hundes
    • Versicherungsschein der Hundehaftpflichtversicherung
    • Chipnummer
    • Nachweis für eine lt. Satzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
    • evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal

    Grundsätzlich sind bei der Anmeldung vorzulegen:

    • Impfausweis des Hundes
    • Versicherungsschein der Hundehaftpflichtversicherung
    • Chipnummer
    • Nachweis für eine lt. Satzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
    • evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal

    Formulare

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Das Anmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) gesandt werden.

    Das Anmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Abgabenabteilung (Kämmereiabteilung - Bereich Steuern) gesandt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.

    Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.


    Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.

    Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.

    Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.


    Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.

    Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.

    Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    ca. 1 Woche

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.

    Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den

    • 1. Hund 48,00 Euro
    • 2. Hund 84,00 Euro 
    • 3. Hund und alle weiteren 120,00 Euro.

    Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.

    (Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")

    Hundesteuermarken: 3,00 Euro (als Ersatz oder bei Verlust)

    Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.

    Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den

    • 1. Hund 48,00 Euro
    • 2. Hund 84,00 Euro
    • 3. Hund und alle weiteren 120,00 Euro.

    Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.

    (Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")

    Hundesteuermarken: 3,00 Euro (als Ersatz oder bei Verlust)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Seevetal: Hundehaltung Anmeldung

    Die nach Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben bzw. zurückgesandt werden.

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.


    Haftpflichtversicherung
    Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.

    Verpflichtendes Chippen
    Schließlich sieht das neue niedersächsische Hundegesetz auch die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten vor. Über diesen Chip ist ein Hund (und auch der Halter) eindeutig zu identifizieren. Das hilft natürlich auch, wenn der Hund einmal vermisst sein sollte.

    Seit 1. Juli 2011 ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde Pflicht. Es gelten keine Übergangsregelungen, beides muss so schnell wie möglich erfolgt sein und nachgewiesen werden.


    Sachkundeerfordernis

    Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.

    Die nach Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben bzw. zurückgesandt werden.

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.


    Haftpflichtversicherung
    Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.

    Verpflichtendes Chippen
    Schließlich sieht das neue niedersächsische Hundegesetz auch die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten vor. Über diesen Chip ist ein Hund (und auch der Halter) eindeutig zu identifizieren. Das hilft natürlich auch, wenn der Hund einmal vermisst sein sollte.

    Seit 1. Juli 2011 ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde Pflicht. Es gelten keine Übergangsregelungen, beides muss so schnell wie möglich erfolgt sein und nachgewiesen werden.


    Sachkundeerfordernis

    Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)