Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Woche anzumelden. Steuerpflichtiger ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Halterin/Halter des Hundes). Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosengarten geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig. Dazu wenden Sie sich bitte an das Hunderegister Niedersachsen.
Alle aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich in einem Haushalt einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Woche anzumelden. Steuerpflichtiger ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Halterin/Halter des Hundes). Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosengarten geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig. Dazu wenden Sie sich bitte an das Hunderegister Niedersachsen.
Alle aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich in einem Haushalt einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Online-Dienst
Hundehaltung Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Rosengarten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags, dienstags, freitags 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:15 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Anmeldung
Grundsätzlich:
- Chipnummer
- Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Sachkundenachweis (theoretischer & praktischer Nachweis)
Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Grundsätzlich:
- Chipnummer
- Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Sachkundenachweis (theoretischer & praktischer Nachweis)
Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von 1 Woche erfolgen.
Die Anmeldung muss innerhalb von 1 Woche erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung