Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Anmeldung Hund
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Das Nachreichen von Unterlagen im Bezug auf den Sachkundenachweis, Hunderegistern und Haftpflichtversicherung wird vom Ordnungsamt bearbeitet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Das Nachreichen von Unterlagen im Bezug auf den Sachkundenachweis, Hunderegistern und Haftpflichtversicherung wird vom Ordnungsamt bearbeitet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
I.I.1 Sachgebiet Finanzsteuerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: finanzen@neu-wulmstorf.de
II.I.2 Sachgebiet Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: ordnung@neu-wulmstorf.de
Kontaktperson
Bloch
Zuständig für
- Sonstiges: Sachkundenachweis, Hunderegister und Haftpflichtversicherung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Grundsätzlich sind mitzubringen:
1. ausgefülltes Anmeldeformular
2. Impfausweis
3. Chipnummer
4. Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
5. Sachkundenachweis (nicht erforderlich, wenn in den letzten 10 Jahren durchgehend 2 Jahre lang ein Hund gehalten wurde) - als Nachweis genügen alte Hundesteuerbescheide
6. Anmeldung des Hundes im Niedersächsischen Hunderegister
Grundsätzlich sind mitzubringen:
1. ausgefülltes Anmeldeformular
2. Impfausweis
3. Chipnummer
4. Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
5. Sachkundenachweis (nicht erforderlich, wenn in den letzten 10 Jahren durchgehend 2 Jahre lang ein Hund gehalten wurde) - als Nachweis genügen alte Hundesteuerbescheide
6. Anmeldung des Hundes im Niedersächsischen Hunderegister
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Hundesteuersatzung der Gemeinde Neu Wulmstorf
Hundesteuersatzung der Gemeinde Neu Wulmstorf
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Der Hund muss innerhalb von 14 Tagen bzw. Welpen nach dem 3. Monat angemeldet werden.
Der Hund muss innerhalb von 14 Tagen bzw. Welpen nach dem 3. Monat angemeldet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung selber keine. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerplficht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.
Für die Anmeldung selber keine. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerplficht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bei Verlust der Hundemarke muss eine neue Marke bei der Gemeinde Neu Wulmstorf angefordert werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bei Verlust der Hundemarke muss eine neue Marke bei der Gemeinde Neu Wulmstorf angefordert werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung