Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Anmeldung Hund

    ID: L100040_475859360

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Das Nachreichen von Unterlagen im Bezug auf den Sachkundenachweis, Hunderegistern und Haftpflichtversicherung wird vom Ordnungsamt bearbeitet.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu Wulmstorf - I.I.1 Sachgebiet Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: finanzen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Grundsätzlich sind mitzubringen:

    1. ausgefülltes Anmeldeformular

    2. Impfausweis

    3. Chipnummer

    4. Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund

    5. Sachkundenachweis (nicht erforderlich, wenn in den letzten 10 Jahren durchgehend 2 Jahre lang ein Hund gehalten wurde) - als Nachweis genügen alte Hundesteuerbescheide

    6. Anmeldung des Hundes im Niedersächsischen Hunderegister

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Neu Wulmstorf

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Der Hund muss innerhalb von 14 Tagen bzw. Welpen nach dem 3. Monat angemeldet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung selber keine. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerplficht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Hundehaltung Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bei Verlust der Hundemarke muss eine neue Marke bei der Gemeinde Neu Wulmstorf angefordert werden. 

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de