Hundehaltung Anmeldung

    Einen Hund anmelden

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Anmelden im Hunderegister

    ID: L100040_611295388

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, - wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2025

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Ansprechpartner

    Finanzen, Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 21

    21762 Otterndorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4751 91900

    Fax: +49 4751 919103

    E-Mail: zentrale@Land.Hadeln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Formulare

    Weitere Informationen

    Für die gehandicapten Personen: Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice im Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln für alle Ihre Belange. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2015

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hunderegister Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nadorster Str. 228

    26123 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 39010400

    Fax: 0441 39010401

    E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.de

    Stichwörter

    anmelden, Hund, Hunde Register, Öffentliche Sicherheit, Hunde, registrieren

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2025

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr ab 13.5 EUR bis 23.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeabmeldung, Welpe, Tasso, gefährlicher Hund, Hund, Tierhaltung, registrieren, Hunde, anmelden, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024