Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Geestland: Hunde an/ ab oder ummelden
Hinweise für Geestland: Hund (Anmeldung)
Seit dem 01. Juli 2011 ist jeder Hundehalter aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) verpflichtet, folgende Unterlagen/Nachweise bei der Anmeldung seines Hundes vorzulegen:
- Theoretischer Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Kennzeichnung des Hundes/ Chipnummer
- Nachweis über die Mitteilung im Zentralen Register (Nds. Hunderegister)
Innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung ist die praktische Sachkunde nachzuweisen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Hierüber sind Hundesteuerbescheide bzw. entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Steueramtes vorzulegen.
Weitere Ausnahmen, die die Sachkunde belegen, sind im Niedersächsischen Hundegesetz oder unter www.ml.niedersachsen.de ersichtlich.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die Anmeldung eines Hundes ist im Bürgerbüro des Rathauses vorzunehmen. Hier wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldung aufgenommen.
Die Hundesteuersätze der Stadt Geestland finden Sie unter Formulare / Downloads.
Seit dem 01. Juli 2011 ist jeder Hundehalter aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) verpflichtet, folgende Unterlagen/Nachweise bei der Anmeldung seines Hundes vorzulegen:
- Theoretischer Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Kennzeichnung des Hundes/ Chipnummer
- Nachweis über die Mitteilung im Zentralen Register (Nds. Hunderegister)
Innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung ist die praktische Sachkunde nachzuweisen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Hierüber sind Hundesteuerbescheide bzw. entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Steueramtes vorzulegen.
Weitere Ausnahmen, die die Sachkunde belegen, sind im Niedersächsischen Hundegesetz oder unter www.ml.niedersachsen.de ersichtlich.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die Anmeldung eines Hundes ist im Bürgerbüro des Rathauses vorzunehmen. Hier wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldung aufgenommen.
Die Hundesteuersätze der Stadt Geestland finden Sie unter Formulare / Downloads.
Online-Dienst
Onlinevorgang Hundesteueranmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Geestland - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr 
Geestland - Bürgerbüro Langen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Geestland - Bürgerbüro Bad Bederkesa
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Geestland: Hunde an/ ab oder ummelden
Eine Ersatzsteuermarke kostet 2,- Euro.
Eine Ersatzsteuermarke kostet 2,- Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden