Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundehaltung, Anmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Wathlingen: Spezialisierung
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Ansprechpartner
Amt Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Irene Felix
Katja Rösch
Martina Schultze
Lara Fürlinger
Patrycja Bachmann
E-Mail: Patrycja.Bachmann@wathlingen.de
Telefon Festnetz: 05144 491-52
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung