Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundehaltung Anmeldung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Haushalt, BgA, Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Ann-Kathrin Hartmann
Hausanschrift
E-Mail: ann-kathrin.hartmann@nenndorf.de
Telefon Festnetz: +49 5723 704-70
Fax: +49 5723 704-55
Frau Astrid Tüting
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
Den Link für unseren Online-Service finden Sie oben auf dieser Seite.
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Formulare
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
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Voraussetzungen
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.
Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Weitere Informationen
Hinweise für Nenndorf: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung