Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
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Hunderegister Niedersachsen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Anmeldung innerhalb von einer Wochen nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 80,00 € jährlich
2. Hund 106,00 € jährlich
jeder weitere Hund 132,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden