Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienste

    Hund-Anmeldung

    ID: L100040_448401314

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_441926418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 15

    37603 Holzminden

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten

    Kontakt

    Fax: 05531 9595-5225

    Telefon Festnetz: 05531 959-225

    E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung innerhalb von einer Wochen nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.

    Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Hundehaltung Anmeldung

    Hundesteuermarke: gebührenfrei
    Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.

    Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
    1. Hund 80,00 € jährlich
    2. Hund 106,00 € jährlich
    jeder weitere Hund 132,00 € jährlich

    Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de